Sachbezug in der Lohnabrechnung: einfach erklärt

Sachbezüge sind eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter:innen zusätzlich zum Gehalt einen Mehrwert zu bieten. Doch was bedeutet ein Sachbezug für die Lohnabrechnung? Und worauf sollten Arbeitgeber:innen achten, damit die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt bleiben? Wir erklären die wichtigsten Grundlagen rund um Sachbezug und Lohnabrechnung verständlich und kompakt.

Das Wichtigste auf einen Blick

Sachbezüge müssen in der Lohnabrechnung entsprechend ihrer steuerlichen Behandlung berücksichtigt werden. Für bestimmte Sachbezüge gilt eine monatliche Freigrenze von 50 Euro. Entscheidend sind die Art des Sachbezugs, sein Wert und die jeweiligen steuerlichen Voraussetzungen.

  • 50 Euro sind eine Freigrenze: Wird sie überschritten, greift die Begünstigung nach dieser Regelung nicht mehr. 
  • Sachbezug ist nicht gleich Geldleistung: Nicht jede zweckgebundene Zahlung gilt automatisch als Sachbezug. 
  • Zusätzlich zum Gehalt: Für bestimmte Gutscheine und Geldkarten ist die zusätzliche Gewährung zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Voraussetzung. 
  • Mehrere Sachbezüge im Blick behalten: Für die 50-Euro-Freigrenze relevante Vorteile müssen insgesamt betrachtet werden.

Einen umfassenden Einstieg in Definition, Arten und steuerliche Behandlung finden Sie auf unserer Seite zum Sachbezug im Überblick. 

 

Wie wird ein Sachbezug in der Lohnabrechnung berücksichtigt?

Ein Sachbezug ist ein Vorteil, den Mitarbeiter:innen nicht als klassische Geldzahlung erhalten. Dazu können beispielsweise Waren, Dienstleistungen sowie bestimmte Gutscheine und Geldkarten gehören. 

Für Arbeitgeber:innen bedeutet das: Sie sollten prüfen, welcher Vorteil gewährt wird, wie er steuerlich einzuordnen ist und welcher Wert maßgeblich ist.

Bei Gutscheinen und Geldkarten ist die Abgrenzung besonders wichtig. Sie können unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Sachbezug gelten, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Die Details dazu erklärt unser Beitrag zu den rechtlichen Voraussetzungen für steuerfreie Sachbezüge. 
 

Was bedeutet die 50-Euro-Freigrenze für die Lohnabrechnung?

Bestimmte Sachbezüge können bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Kalendermonat steuerlich begünstigt sein. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 8 Einkommensteuergesetz.

Dabei ist ein Begriff besonders wichtig: Die 50 Euro sind eine Freigrenze und kein Freibetrag.

Wird die Freigrenze überschritten, wird also nicht einfach nur der Betrag oberhalb von 50 Euro betrachtet.

Wer tiefer in Voraussetzungen, Einsatzmöglichkeiten und Vorteile einsteigen möchte, findet alle wichtigen Informationen auf unserer Seite zum 50-Euro-Sachbezug. 
 

Wann ist die 50-Euro-Freigrenze überschritten?

Ob die 50-Euro-Freigrenze eingehalten wird, hängt vom Gesamtwert der relevanten Sachbezüge im jeweiligen Kalendermonat ab. Liegt der relevante Gesamtwert dagegen bei 50,01 Euro, ist die Freigrenze überschritten. Die gesetzliche Regelung stellt darauf ab, dass die entsprechenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. 
 

Beispiele: Wann ist die 50-Euro-Freigrenze überschritten?
Beispiel rel. Sachbezug im Monat Freigrenze Ergebnis
Sachbezug von 40 € 40,00 € 50 € ✅ Nicht überschritten
Sachbezug von 50 € 50,00 € 50 € ✅ Nicht überschritten
Sachbezug von 50,01 € 50,01 € 50 € ❌ Überschritten
Zwei relevante 
Sachbezüge: 30 € + 20 €
50,00 € 50 € ✅ Nicht überschritten
Zwei relevante 
Sachbezüge: 30 € + 25 €
55,00 € 50 € ❌ Überschritten

 

Wichtig: Die 50 Euro sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Die entsprechenden Sachbezüge bleiben nur außer Ansatz, wenn die Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. Kleine Beträge können bei der steuerlichen Behandlung also einen entscheidenden Unterschied machen. 

 

Wann gilt ein Benefit als Sachbezug?

Nicht jede Zusatzleistung ist automatisch ein Sachbezug. Zweckgebundene Geldleistungen und nachträgliche Kostenerstattungen zählen nach § 8 EStG grundsätzlich zu den Einnahmen in Geld. Für bestimmte Gutscheine und Geldkarten gelten dagegen besondere Voraussetzungen. 

Was die beiden Formen konkret unterscheidet, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug.

Gerade bei Karten- und Gutscheinlösungen lohnt es sich deshalb, bereits bei der Auswahl genau hinzusehen. 

 

Muss der Sachbezug zusätzlich zum Gehalt gewährt werden?

Bei Gutscheinen und Geldkarten, auf die die 50-Euro-Freigrenze angewendet werden soll, lautet die Antwort: Ja, sie müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine einfache Herabsetzung des Arbeitslohns zugunsten der Leistung erfüllt dieses Zusätzlichkeitserfordernis nicht. 

Für Mitarbeiter:innen hat das einen positiven Nebeneffekt: Der Benefit bleibt als zusätzliche Leistung zum Gehalt sichtbar. 

 

Welche Fehler sollten Arbeitgeber:innen vermeiden?

Auch wenn Sachbezüge grundsätzlich gut handhabbar sind, gibt es einige typische Stolperfallen.

Freigrenze und Freibetrag verwechseln

Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze. Eine Überschreitung verändert daher die steuerliche Behandlung des entsprechenden Sachbezugs.

Weitere Sachbezüge übersehen

Für die 50-Euro-Freigrenze werden die relevanten Vorteile eines Kalendermonats insgesamt betrachtet.

Geldleistung und Sachbezug gleichsetzen

Nur weil Geld für einen bestimmten Zweck gedacht ist, wird daraus steuerlich nicht automatisch ein Sachbezug. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung. 

Zusätzlichkeit nicht beachten

Für entsprechende Gutscheine und Geldkarten setzt die 50-Euro-Regelung voraus, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. 

 

Wie lässt sich der Aufwand rund um Sachbezüge reduzieren?

Sachbezüge sollen Mitarbeiter:innen Freude machen und HR nicht unnötig beschäftigen.

Bei der Auswahl einer geeigneten Lösung lohnt es sich deshalb, nicht nur auf den Benefit selbst zu schauen:

  • Wie einfach ist die Verwaltung? 
  • Wie lässt sich die Lösung in bestehende Systeme integrieren? 
  • Wie hoch ist der laufende Verwaltungsaufwand? 
  • Wie einfach ist die Nutzung für Mitarbeiter:innen? 
  • Welche Einlösemöglichkeiten gibt es?

Genau hier unterscheiden sich die Lösungen am Markt. Der Pluxee Sachbezugs-Anbieter-Vergleich betrachtet unter anderem Einlösemöglichkeiten, Nutzerfreundlichkeit, Verwaltungsaufwand und die Integration in bestehende Systeme. 

 

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Sachbezug und Lohnabrechnung zusammen denken

Sachbezüge können eine attraktive Ergänzung zum Gehalt sein. Entscheidend ist, steuerliche Voraussetzungen und interne Prozesse von Anfang an zusammenzudenken.

Für Arbeitgeber:innen sind dabei vor allem vier Punkte wichtig:

  1. Sachbezug und Geldleistung richtig unterscheiden.
  2. Die monatliche 50-Euro-Freigrenze im Blick behalten.
  3. Relevante Sachbezüge gemeinsam betrachten.
  4. Das Zusätzlichkeitserfordernis beachten.

Mit klaren Prozessen und der passenden Lösung lässt sich daraus ein Benefit machen, der für Unternehmen gut handhabbar ist und bei Mitarbeiter:innen ankommt. 

FAQ: Häufige Fragen zu Sachbezug und Lohnabrechnung

Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze?

Für bestimmte Sachbezüge gilt eine monatliche Freigrenze von 50 Euro, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine ausführliche Erklärung bietet unsere Seite zum 50-Euro-Sachbezug.

Sind 50 Euro Sachbezug ein Freibetrag?

Nein. Die 50 Euro sind eine Freigrenze. Wird sie überschritten, bleibt nicht lediglich der übersteigende Teil steuerlich unberücksichtigt. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bestimmt, dass die entsprechenden Vorteile nur außer Ansatz bleiben, wenn sie insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen.

Kann der 50-Euro-Sachbezug vom Gehalt abgezogen werden?

Für entsprechende Gutscheine und Geldkarten setzt die 50-Euro-Freigrenze voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Eine Herabsetzung des Arbeitslohns zugunsten der Leistung erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Werden mehrere Sachbezüge zusammengerechnet?

Für die 50-Euro-Freigrenze betrachtet § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG die nach Satz 1 bewerteten Vorteile insgesamt pro Kalendermonat. Andere Sachbezugsarten können eigenen steuerlichen Regelungen unterliegen.

Was passiert, wenn der Sachbezug über 50 Euro liegt?

Wird die monatliche Freigrenze überschritten, greift die Begünstigung der 50-Euro-Freigrenze für die entsprechenden Vorteile nicht. Die gesetzliche Regelung verlangt, dass diese insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. 

 

Fazit: Sachbezug einfach in der Lohnbuchhaltung umsetzen

Beim Sachbezug kommt es auf die Details an. Wer die 50-Euro-Freigrenze und die wichtigsten Voraussetzungen im Blick behält, schafft eine gute Basis für eine einfache Umsetzung.

So wird aus dem Sachbezug ein Benefit, der Mitarbeiter:innen Freude macht und für Unternehmen einfach zu handhaben bleibt. 

50-Euro-Sachbezug einfach digital umsetzen

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