Was sind Sachbezüge
Sachbezüge sind betriebliche Leistungen, die nicht in Form von Geld ausgezahlt werden und in der Regel steuerpflichtig sind. Doch es gibt interessante Ausnahmen, die steuerliche Vorteile bieten, wie beispielsweise pauschal versteuerte Essenszuschüsse vom Arbeitgeber.
Arbeitgebende haben zudem die Möglichkeit, die 50-Euro-Freigrenze und die 60-Euro-Freigrenze für besondere Anlässe zu nutzen, um steuer- und sozialversicherungsfreie Aufmerksamkeiten zu gewähren.
50-Euro-Freigrenze
Welche Steuervorteile können für regelmäßige Sachbezüge genutzt werden? Bis zu 50 Euro im Monat sind je Mitarbeitenden im Rahmen der Freigrenze für Sachbezugsleistungen für Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden steuer- und sozialabgabenfrei (50-Euro-Sachbezug).
60-Euro-Freigrenze
Welche weiteren Steuervorteile können angewendet werden? Für persönliche Anlässe wie Geburtstag, Firmenjubiläum, Hochzeit, Geburt eines Kindes etc. können bis zu 60 Euro je Anlass zusätzlich gewährt werden (60-Euro-Freigrenze für Aufmerksamkeiten).
Steuerfreigrenzen kombinieren
780 Euro mehr Netto im Jahr sind keine höhere Mathematik. Sondern ein echter Benefit für Arbeitnehmende und setzt sich im Rahmen der Sachbezüge aus der 50-Euro-Freigrenze (12 x 50 Euro) und der 60-Euro-Freigrenze (z.B. 3 x 60 Euro) für Aufmerksamkeiten zusammen. Nutzen Sie dieses Potenzial.