Praktische Beispiele für steuerfreie Sachbezüge im Unternehmensalltag sind die Sachbezugskarte für den wöchentlichen Einkauf, der Blumenstrauß zum Firmenjubiläum, der Yoga-Kurs in der Mittagspause, das geleaste Dienstrad für den Arbeitsweg oder der Zuschuss zu den Kita-Gebühren. Welche dieser Optionen für ein Unternehmen am besten passt, hängt von Branche, Belegschaftsstruktur und Unternehmenskultur ab. Die wichtigsten Sachbezüge im Detail:
Sachbezug bis zu 50 € monatlich steuerfrei
Arbeitgeber können ihren Mitarbeiter:innen steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge im Wert von bis zu 50 € pro Monat gewähren. Voraussetzung dabei ist, dass der Sachbezug in Form einer Sachzuwendung oder einer Gutscheinkarte (Sachbezugskarte) ausgegeben wird. Er darf weder als Barauszahlung erfolgen noch in Bargeld umtauschbar sein. Zu den häufigsten steuerfreien Sachbezügen gehören Gutscheine für Tankstellen, Supermärkte, aber auch Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder Zuschüsse für Streaming-Dienste.
Wichtig: Die 50 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird der Betrag auch nur um einen Cent überschritten, wird die gesamte Zuwendung steuer- und sozialversicherungspflichtig!
Pluxee Tipp: Den 50-€-Sachbezug können Sie smart mit einer Sachbezugskarte umsetzen: Sie hat sich als rechtssichere Standardlösung etabliert, weil sie sich monatlich aufladen und bei einer breiten Auswahl an Akzeptanzpartnern einlösen lässt!
Lösung zum steuerfreien 50-Euro Sachbezug
Sachgeschenk zu besonderen Anlässen bis 60 Euro
Zu bestimmten persönlichen oder beruflichen Anlässen sind Sachgeschenke, auch „Sachzuwendungen“ genannt, im Wert von bis zu 60 Euro steuerfrei.
Typische Anlässe für solche Sachgeschenke sind:
- Geburtstage
- Hochzeiten
- die Geburt eines Kindes
- ein Firmenjubiläum
- Beförderung
- Bestandene Prüfung
- Verabschiedung in den Ruhestand
Wichtig ist, dass es sich um eine Sachzuwendung handelt, also beispielsweise einen Blumenstrauß, einen Präsentkorb, Eintrittskarten für ein Event oder einen Gutschein für ein Restaurant. Geldgeschenke hingegen fallen nicht unter diese Regelung und müssen regulär versteuert werden!
Damit das Sachgeschenk steuerfrei bleibt, muss es nachweislich anlässlich eines besonderen Ereignisses überreicht werden und der Wert darf 60 Euro brutto nicht überschreiten. Liegt der tatsächliche Wert über dieser Grenze, ist das gesamte Geschenk wie auch beim 50 Euro Sachbezug steuer- und sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber:innen sollten zudem sorgfältig dokumentieren, zu welchem Anlass und in welcher Höhe die Zuwendung gewährt wurde, um bei einer möglichen Prüfung alle erforderlichen Nachweise erbringen zu können.
60-Euro Freigrenze im Detail