TVöD-Sonderzahlung 2026: Anspruch, Höhe und Berechnung
Beschäftigte im öffentlichen Dienst können nach § 20 TVöD eine Jahressonderzahlung erhalten. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Die Höhe hängt unter anderem vom Tarifbereich, der Entgeltgruppe und dem maßgeblichen Entgelt ab.
Kurzantwort: Für kommunale Beschäftigte im TVöD-VKA beträgt die Jahressonderzahlung 2026 grundsätzlich 85 Prozent. Beim Bund gelten je nach Entgeltgruppe 95, 90 oder 75 Prozent. Die Auszahlung erfolgt regelmäßig mit dem Tabellenentgelt für November.
Die TVöD-Jahressonderzahlung ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Zusätzliche Benefits wie der 50-Euro-Sachbezug können die tarifliche Zahlung ergänzen, aber nicht ersetzen.
Das Wichtigste im Überblick
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Die aktuellen tariflichen Regelungen enthält der TVöD in der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung.
Wer erhält die TVöD-Jahressonderzahlung?
Anspruch auf die Jahressonderzahlung haben TVöD-Beschäftigte grundsätzlich, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Dezember des jeweiligen Jahres besteht.
Die Zahlung kann sich für jeden Kalendermonat um ein Zwölftel reduzieren, in dem kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung bestand. Der Tarifvertrag sieht bestimmte Ausnahmen vor.
Was gilt bei einem Einstieg im laufenden Jahr?
Auch bei einem Einstieg während des Jahres kann grundsätzlich Anspruch auf die Jahressonderzahlung bestehen, sofern das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht.
Für Monate ohne entsprechenden Entgeltanspruch kann die Zahlung anteilig gekürzt werden. Beginnt das Arbeitsverhältnis erst nach dem 30. September, gelten besondere Regeln für die Ermittlung des maßgeblichen Entgelts.
Was gilt bei Teilzeit?
Auch Teilzeitbeschäftigte können die TVöD-Jahressonderzahlung erhalten. Für die Berechnung ist grundsätzlich das tatsächlich berücksichtigungsfähige Entgelt maßgeblich. Ändert sich der Beschäftigungsumfang während des Bemessungszeitraums, wirkt sich dies entsprechend auf die Berechnungsgrundlage aus.
Wie hoch ist die TVöD-Sonderzahlung 2026?
Die Höhe unterscheidet sich zwischen Beschäftigten des Bundes und kommunalen Arbeitgebern im Bereich der VKA.
| Tarifbereich | Jahreszahlung 2026 |
|---|---|
| TVöD-VKA | 85 % |
| Bund: Entgeltgruppen 1–8 | 95 % |
| Bund: Entgeltgruppen 9a–12 | 95 % |
| Bund: Entgeltgruppen 13–15 | 75 % |
Maßgeblich ist beim Bund grundsätzlich die Entgeltgruppe am 1. September. Als Berechnungsbasis dient regelmäßig das durchschnittlich gezahlte berücksichtigungsfähige monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September.
Bestimmte Entgeltbestandteile werden bei der Berechnung nicht oder nur unter besonderen Voraussetzungen berücksichtigt. Maßgeblich ist die tarifvertragliche Regelung in § 20 TVöD.
Wie wird die TVöD-Jahressonderzahlung berechnet?
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Berechnung.
- Annahmen: kommunaler Arbeitgeber im TVöD-VKA
- Beschäftigung während des gesamten Jahres
- Arbeitsverhältnis besteht am 1. Dezember
- durchschnittliches berücksichtigungsfähiges Monatsentgelt von Juli bis September: 4.000 Euro
- keine Kürzungsmonate
Beispielrechnung
| 4.000 Euro × 85 % = 3.400 Euro |
Die TVöD-Jahressonderzahlung beträgt in diesem Beispiel 3.400 Euro brutto. Wie viel davon netto ausgezahlt wird, hängt unter anderem von den persönlichen Lohnsteuermerkmalen und der sozialversicherungsrechtlichen Situation ab.
Wann wird die TVöD-Sonderzahlung ausgezahlt?
Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich zusammen mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt. Der Tarifvertrag ermöglicht auch, einen Teilbetrag bereits früher auszuzahlen. Für den tariflichen Anspruch ist jedoch grundsätzlich entscheidend, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht.
Was hat sich bei der TVöD-Sonderzahlung 2026 geändert?
Für Beschäftigte des Bundes gelten 2026 folgende Bemessungssätze:
- 95 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 8
- 90 Prozent in den Entgeltgruppen 9a bis 12
- 75 Prozent in den Entgeltgruppen 13 bis 15
Im VKA-Bereich beträgt der Satz grundsätzlich 85 Prozent.
Neu ist außerdem ein Zeit-statt-Geld-Modell. Unter den tariflichen Voraussetzungen kann ein Teil der Jahressonderzahlung in freie Tage umgewandelt werden. Beim Bund können bis zu drei Tauschtage gewählt werden. Auch im VKA-Bereich besteht für bestimmte Bereiche eine entsprechende Möglichkeit.
Die konkreten Voraussetzungen sollten anhand des jeweils geltenden Tarifvertrags geprüft werden.
Ist die TVöD-Jahressonderzahlung steuerfrei?
Nein. Die reguläre TVöD-Jahressonderzahlung ist grundsätzlich nicht steuerfrei.
Sie zählt zum Arbeitslohn und wird lohnsteuerlich regelmäßig als sonstiger Bezug behandelt. Einen eigenen gesetzlichen „Sonderzahlungssteuersatz“ gibt es nicht. Die Lohnsteuer wird grundsätzlich anhand des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns ermittelt.
Die gesetzliche Grundlage enthält § 39b EStG.
Wie Prämien und Sonderzahlungen allgemein versteuert werden, erklärt Pluxee ausführlich im Ratgeber zu Prämien für Mitarbeitende: steuerfrei oder steuerpflichtig?
Fallen auf die TVöD-Sonderzahlung Sozialversicherungsbeiträge an?
Grundsätzlich ja.
Die Jahressonderzahlung gilt sozialversicherungsrechtlich regelmäßig als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Beiträge fallen grundsätzlich bis zu den jeweils maßgeblichen anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen an.
Weitere Informationen zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung bietet die Deutsche Rentenversicherung zu Einmalzahlungen.
Was ist der Unterschied zwischen Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt?
Die TVöD-Jahressonderzahlung ist eine tariflich geregelte jährliche Zahlung nach § 20 TVöD. Das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD verfolgt dagegen einen leistungs- oder erfolgsorientierten Ansatz. Beide Leistungen erfüllen unterschiedliche Funktionen und sollten weder bei der Berechnung noch inhaltlich gleichgesetzt werden.
Wie lässt sich die TVöD-Sonderzahlung sinnvoll ergänzen?
Die TVöD-Jahressonderzahlung ist eine tariflich geregelte Geldleistung. Ein Sachbezug kann einen bestehenden tariflichen Anspruch nicht ersetzen.
Arbeitgeber können Beschäftigten jedoch zusätzlich regelmäßige Benefits anbieten. Eine Möglichkeit ist der 50-Euro-Sachbezug.
Unter den Voraussetzungen des § 8 EStG können bestimmte Sachbezüge innerhalb einer monatlichen Freigrenze von 50 Euro steuerfrei bleiben.
| 50 Euro × 12 Monate = bis zu 600 Euro als Sachbezug pro Jahr. |
| TVöD Jahressonderzahlung | 50-Euro Sachbezug |
|---|---|
| tariflich geregelt | zusätzliche Arbeitgeberleistung |
| einmal jährlich | monatlich möglich |
| Geldleistung | Sachleistung |
| grundsätzlich steuerpflichtig | steuerfrei gemäß den Voraussetzungen |
| tarifliche Vergütung | zusätzlicher Mitarbeiter-Benefit |
Kurz gesagt: Die Jahressonderzahlung schafft einen jährlichen finanziellen Mehrwert. Der Sachbezug kann zusätzlich regelmäßige Wertschätzung im Arbeitsalltag ermöglichen.
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Fazit: TVöD-Sonderzahlung richtig einordnen
Die TVöD-Jahressonderzahlung ist eine tariflich geregelte Zahlung. Für 2026 gelten im VKA-Bereich grundsätzlich 85 Prozent, beim Bund je nach Entgeltgruppe 95, 90 oder 75 Prozent.
Die wichtigsten Punkte:
- Anspruch besteht grundsätzlich bei einem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember.
- Berechnungsgrundlage ist regelmäßig das durchschnittliche berücksichtigungsfähige Entgelt von Juli bis September.
- Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich mit dem Novemberentgelt.
- Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.
- Zusätzliche Benefits wie der 50-Euro-Sachbezug können die tarifliche Leistung ergänzen, aber nicht ersetzen.
Für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst kann damit eine klare Trennung sinnvoll sein: tarifliche Vergütung zuverlässig erfüllen und zusätzliche Mitarbeiter-Benefits gezielt für regelmäßige Wertschätzung einsetzen.
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FAQ: Häufige Fragen zur TVöD-Sonderzahlung
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD 2026?
Im TVöD-VKA beträgt die Jahressonderzahlung grundsätzlich 85 Prozent. Beim Bund gelten 95 Prozent für die Entgeltgruppen 1 bis 8, 90 Prozent für die Entgeltgruppen 9a bis 12 und 75 Prozent für die Entgeltgruppen 13 bis 15.
Wer hat Anspruch auf die TVöD-Jahressonderzahlung?
Grundsätzlich müssen Beschäftigte am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, auf das die entsprechende TVöD-Regelung Anwendung findet. Für Monate ohne Entgeltanspruch kann sich die Zahlung anteilig reduzieren.
Wann wird die TVöD-Jahressonderzahlung ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich zusammen mit dem Tabellenentgelt für November.
Wird die Jahressonderzahlung bei einem Einstieg im laufenden Jahr gekürzt?
Ja, das kann der Fall sein. Für Kalendermonate ohne entsprechenden Entgeltanspruch kann sich die Jahressonderzahlung grundsätzlich um jeweils ein Zwölftel reduzieren. Der Tarifvertrag enthält bestimmte Ausnahmen.
Ist die TVöD-Jahressonderzahlung steuerfrei?
Nein. Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn und wird lohnsteuerlich regelmäßig als sonstiger Bezug behandelt.
Ist die TVöD-Jahressonderzahlung sozialversicherungspflichtig?
Grundsätzlich ja. Sie gilt regelmäßig als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Beiträge fallen im Rahmen der jeweils maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenzen an.
Kann der 50-Euro-Sachbezug die TVöD-Sonderzahlung ersetzen?
Ein tariflicher Anspruch auf die Jahressonderzahlung kann nicht durch den 50-Euro-Sachbezug ersetzt werden. Der Sachbezug kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich als Mitarbeiter-Benefit angeboten werden.
| Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine tarifliche und steuerliche Orientierung. Maßgeblich sind der jeweils anwendbare Tarifvertrag sowie die individuellen Beschäftigungs- und Abrechnungsdaten. |