Sachbezug 2026 – Sachbezugswerte für steuerfreie Essenszuschüsse & Gehaltsextras

Frau lacht und hat es rote Kaffeetasse in der Hand.

Sachbezüge in Form eines Mittagessens oder Gutscheinkarten werden von immer mehr Unternehmen eingesetzt, um ihre Attraktivität als Arbeitgeber:innen zu stärken und die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten zu fördern. Ziel ist es, Beschäftigten unabhängig von einem eigenen Betriebsrestaurant eine gesunde Mahlzeit oder kleine finanzielle Extras zu ermöglichen – ganz egal, ob sie im Büro oder im Homeoffice arbeiten.

Die Sachbezugswerte für die arbeitstägliche Verpflegung werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Entsprechend steigen die Verpflegungswerte auch im Jahr 2026.

Sonstige Sachbezüge in Form von Geldkarten oder Gutscheinen, können pro Arbeitnehmer:in und Kalendermonat bis zu 50 Euro betragen und sind unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und die eingesetzten Gutschein- bzw. Geldkartenmodelle die gesetzlichen Anforderungen zur Abgrenzung von Sachbezug und Geldleistung erfüllen. 

Details zu dieser Regelung sowie zur praktischen Umsetzung mit dem Pluxee Restaurant Gutschein als Essenszuschuss oder der Pluxee Benefits Card als steuerfreiem Sachbezug – und wie Unternehmen damit die Gesamtvergütung steueroptimiert über den Sachbezugswert hinaus erweitern können, erläutern wir in diesem Beitrag. 

Sachbezugswerte Verpflegung 2026

Die Sachbezugswerte werden auf Basis der Verbraucherpreisentwicklung erneut angepasst. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) regelt, welche Sachleistungen und geldwerten Vorteile in der Sozialversicherung begünstigt werden. Davon profitieren auch Inhaber:innen von Essensgutscheinen, wie dem Pluxee Restaurant Gutschein

Für 2026 führt die Anpassung der SvEV – ausgelöst durch gestiegene Verbraucherpreise – zu höheren Sachbezugswerten für betriebliche Mahlzeiten. Die neuen Werte gelten ab dem 01. Januar 2026, nachdem der Bundesrat der Verordnung am 19. Dezember 2025 zugestimmt hat. Damit sind sie bereits im ersten Abrechnungsmonat 2026 verbindlich zu berücksichtigen. 

Sachbezugswerte für Verpflegung 2026
Frühstück    Mittag- oder Abendessen 
2,37 Euro 4,57 Euro

 

Für Arbeitgeber:innen bedeutet die Anhebung, dass sie ihren Mitarbeiter:innen weiterhin einen steuerfreien oder pauschal versteuerten Essenszuschuss gewähren können – etwa in Form von Essensgutscheinen, digitalen Essensmarken oder kantinenbezogenen Zuschüssen. Beschäftigte profitieren unmittelbar von einem höheren steuerfreien Verpflegungszuschuss, der ihre täglichen Ausgaben für Mahlzeiten entlastet. Unter gewissen Umständen können Begünstigte aber auch darüber hinaus profitieren, wie der folgende Abschnitt zeigt. 

Den aktuellen Umsetzungsstand zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufen. 

 

Bis zu 7,67 Euro pro Arbeitstag für Verpflegung 

Unternehmen können über den Sachbezugswert hinaus das Gehalt ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuerfrei erhöhen. Das ist möglich, indem der Essenszuschuss in Form von Essensgutscheinen oder Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Auf diese Weise werden Arbeitgber:innen ihren Beschäftigten im Jahr 2026 bis zu 7,67 Euro je Arbeitstag als Verpflegungszuschuss erstatten können. 

Der maximale Verpflegungszuschuss von 7,67 Euro besteht dabei aus zwei Teilen: 

  • Der amtliche Sachbezugswert von 4,57 Euro, der vorteilhaft pauschal versteuert oder von den Mitarbeiter:innen getragen wird. 

  • Ein gänzlich steuer- und sozialabgabenfreier Arbeitgeberzuschuss in Höhe von bis zu 3,10 Euro

 

Entwicklung Sachbezugswerte am Beispiel für ein Mittag- oder Abendessen
Essenszuschuss 2026  2025  Bemerkung 
Sachbezugswert 4,57 €  4,40 €  Pauschalsteuer oder Beteiligung MA
Arbeitgeberzuschuss 3,10 €  3,10 €  Steuer- & sozialabgabenfrei
Wert  7,67 €  7,50 €  Maximaler Wert pro Arbeitstag

 

Verantwortungsbewusste Arbeitgeber:innen können ihre Mitarbeiter:innen ab 2026 mit einem Verpflegungszuschuss in Höhe von bis zu 7,67 Euro (4,57 € + 3,10 €) pro Person und Arbeitstag unterstützen. 

 

Gesundheit fördern und Employer Branding stärken –  mit dem Pluxee Restaurant Gutschein 

Immer mehr Unternehmen fördern die gesunde und regelmäßige Verpflegung ihrer Mitarbeiter:innen gezielt – und setzen dafür auf Essensgutscheine wie den Pluxee Restaurant Gutschein

Das ist nicht nur ein spürbarer Hebel für Zufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit, sondern auch ein klares Signal im Wettbewerb um Fachkräfte: Wer in alltagsrelevante Benefits investiert, wirkt als Arbeitgeber unmittelbar attraktiver. 

Mit dem aktuellen Höchstbetrag von 7,67 Euro pro Arbeitstag (Stand: 2026) können Arbeitgeber:innen zudem inflationsbedingte Mehrbelastungen wirksam abfedern und eine betriebliche Sozialleistung etablieren, die sich auch finanziell rechnet. Denn im Unterschied zur klassischen Gehaltserhöhung erhöhen Essensgutscheine den Nettoeffekt für Mitarbeiter:innen – bei gleichbleibenden Lohnnebenkosten. Unterm Strich bleibt am Monatsende schlicht mehr im Portemonnaie.

Abbildung: Pluxee Restaurant Gutschein
Pluxee Restaurant Gutschein  |  © Copyright Pluxee – Alle Rechte vorbehalten 

 

Bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei für Geschenkgutscheine und -karten 

Neben Essenszuschüssen können Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen auch monatliche Sachzuwendungen in Form von Geschenkgutscheinen gewähren – steuerfrei bis zu 50 Euro pro Monat. Diese Freigrenze ist gesetzlich in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG verankert und ermöglicht es Unternehmen, ihren Mitarbeiter:innen bis zu 600 Euro jährlich zusätzlich zum Gehalt zukommen zu lassen, ganz ohne Abzüge für Steuern oder Sozialabgaben.

Solche Gutscheine eignen sich ideal als Anerkennung für besondere Leistungen, Geburtstage oder Jubiläen und sind eine einfache Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen, ohne die Lohnnebenkosten zu erhöhen.

Die Pluxee Benefits Card: Steuerfreies Gehaltsextra auf Basis des Sachbezugs

Eine besonders einfache und flexible Lösung für steuerfreie Sachzuwendungen ist die Pluxee Benefits Card. Sie basiert direkt auf der 50-Euro-Freigrenze und bietet Unternehmen eine moderne, digitale Alternative zu Papiergutscheinen. Die wiederaufladbare Karte kann monatlich mit bis zu 50 Euro aufgeladen werden – steuer- und sozialabgabenfrei. Mitarbeiter:innen nutzen sie anschließend flexibel bei zahlreichen Akzeptanzstellen in ganz Deutschland, etwa beim Tanken, Einkaufen, in Restaurants, im Einzelhandel, für Freizeitaktivitäten oder Mode. Damit vereint die Pluxee Benefits Card Mitarbeiter:innenbindung, Motivation und Nachhaltigkeit in einem einfachen System. Arbeitgeber:innen profitieren gleichzeitig von:

  • einer unkomplizierten Abwicklung
  • steuerlicher Optimierung
  • hoher Akzeptanz bei Mitarbeiter:innen
  • klarer Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Die Benefits Card ist damit die perfekte Ergänzung zum Pluxee Restaurant Gutschein – oder einzeln oder beide gemeinsam, sie sind ein starkes Duo für steuerfreie Mitarbeiter-Benefits im Jahr 2026!

2 Pluxee Karten
Pluxee Benefits Card | © Copyright Pluxee – Alle Rechte vorbehalten

 

Restaurant Gutschein & Benefits Card als perfekte Win-Win-Lösung

Egal ob tägliche Mahlzeit oder monatlicher Sachbezug: Pluxee bietet flexible Lösungen, mit denen sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter:innen profitieren.

 

Vorteile für Unternehmen

  • Bindung wertvoller Fachkräfte durch spürbare Wertschätzung
  • Förderung von Gesundheit, Motivation und Produktivität
  • Unkomplizierte und sichere Abwicklung: Pluxee kümmert sich um die gesamte Verwaltung des steuerfreien Essenszuschusses und gewährleistet die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen. 
     

Vorteile für Mitarbeiter:innen

  • Gesunde Ernährung durch Essenszuschüsse
  • Mehr finanzieller Spielraum durch steuerfreie Benefits
  • Flexible Nutzung von Mittagessen bis Shopping 

Steuervorteil Sachbezug vs. Gehaltserhöhung

Sachbezug statt Gehaltserhöhung: Warum Sachbezüge die bessere Wahl sind. Jetzt die Steuervorteils-Szenarien lesen. 

Fazit: Steuerfreie Sachzuwendungen bleiben 2026 attraktiv

Sachbezüge wie der Pluxee Restaurant Gutschein und die Pluxee Benefits Card gehören auch 2026 zu den beliebtesten und effektivsten Mitarbeiter:innen-Benefits. Sie fördern Gesundheit, Motivation und Zufriedenheit, ohne das Lohnbudget zu belasten – eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten! Unternehmen, die diese Möglichkeiten nutzen, zeigen moderne Wertschätzung und sichern sich einen klaren Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte.

Möchten Sie mehr über den steueroptimierten Essenszuschuss oder den steuerfreien 50 Euro Sachbezug erfahren? Wir beraten Sie gerne persönlich und zeigen, wie einfach Sie beide Benefits in Ihrem Unternehmen einsetzen können.