Sachbezug 2027 » Sachbezugswerte für Essenszuschüsse & Benefits
Sachbezüge wie Essenszuschüsse, Gutscheinkarten und andere steuerbegünstigte Mitarbeiter-Benefits gewinnen für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Sie stärken die Arbeitgeberattraktivität, erhöhen die Kaufkraft der Mitarbeiter:innen und fördern Gesundheit, Motivation sowie Produktivität im Arbeitsalltag. Mit modernen Sachbezugslösungen können Arbeitgeber:innen ihre Beschäftigten flexibel unterstützen – unabhängig davon, ob sie im Büro, im Homeoffice oder mobil arbeiten.
Als gesetzliche Basis dient dabei der amtliche Sachbezugswert für den Essenszuschuss; dieser wird jährlich an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst und legt fest, in welcher Höhe Verpflegung und Benefits steuerlich gefördert werden. Der steuerfreie 50 Euro Sachbezug bleibt unverändert. Mehr darüber erfahren Sie hier!
Sachbezugswerte 2027 für den Essenszuschuss in Deutschland
Arbeitgeber:innen können ihren Mitarbeiter.innen auch 2027 mit einem steuerlich begünstigten Essenszuschuss bei den arbeitstäglichen Verpflegungskosten unterstützen. Nach dem aktuellen Verordnungsentwurf soll der amtliche Sachbezugswert für ein Mittag- oder Abendessen ab dem 1. Januar 2027 auf 4,70 Euro pro Arbeitstag steigen. Dadurch erhöht sich der maximal mögliche Essenszuschuss auf 7,80 Euro pro Arbeitstag, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Essenszuschuss gehört zu den beliebtesten Mitarbeiter-Benefits in Deutschland. Er unterstützt Beschäftigte im Arbeitsalltag und bietet Unternehmen eine steuerlich effiziente Möglichkeit, zusätzliche Wertschätzung zu zeigen. Besonders in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten kann der Zuschuss einen spürbaren finanziellen Mehrwert schaffen.
Geplante Sachbezugswerte für Mahlzeiten 2027
Für 2027 sind folgende Sachbezugswerte vorgesehen:
| Mahlzeit | pro Tag | pro Monat |
|---|---|---|
| Frühstück | 2,43 € | 73 € |
| Mittag- /Abendessen | 4,70 € | 141 € |
Wie hoch kann der Essenszuschuss 2027 sein?
Auf Basis des geplanten Sachbezugswerts können Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen ab 1. Januar 2027 für ein Mittag- oder Abendessen einen Zuschuss von bis zu 7,80 Euro pro Arbeitstag gewähren.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Die Sachbezugswerte für die arbeitstägliche Verpflegung werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Entsprechend steigen die Verpflegungswerte auch im Jahr 2026.
Sonstige Sachbezüge in Form von Geldkarten oder Gutscheinen, können pro Arbeitnehmer:in und Kalendermonat bis zu 50 Euro betragen und sind unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und die eingesetzten Gutschein- bzw. Geldkartenmodelle die gesetzlichen Anforderungen zur Abgrenzung von Sachbezug und Geldleistung erfüllen.
Detaillierte Informationen zum steuerfreien Sachbezug und zu den Regeln für Sachbezugskarten in Deutschland finden Sie auf der Seite „Steuerfreier Sachbezug: Regeln für Sachbezugskarten in Deutschland“.
Details zu dieser Regelung sowie zur praktischen Umsetzung mit dem Pluxee Restaurant Gutschein als Essenszuschuss oder der Pluxee Benefits Card als steuerfreiem Sachbezug – und wie Unternehmen damit die Gesamtvergütung steueroptimiert über den Sachbezugswert hinaus erweitern können, erläutern wir in diesem Beitrag.
Sachbezugswerte Essenszuschuss 2026
Die Sachbezugswerte werden auf Basis der Verbraucherpreisentwicklung erneut angepasst. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) regelt, welche Sachleistungen und geldwerten Vorteile in der Sozialversicherung begünstigt werden. Davon profitieren auch Inhaber:innen von Essensgutscheinen, wie dem Pluxee Restaurant Gutschein.
Für 2026 führt die Anpassung der SvEV – ausgelöst durch gestiegene Verbraucherpreise – zu höheren Sachbezugswerten für betriebliche Mahlzeiten. Die neuen Werte gelten ab dem 01. Januar 2026, nachdem der Bundesrat der Verordnung am 19. Dezember 2025 zugestimmt hat. Damit sind sie bereits im ersten Abrechnungsmonat 2026 verbindlich zu berücksichtigen.
| Sachbezugswerte Essenszuschuss 2026 | |
|---|---|
| Frühstück | Mittag- oder Abendessen |
| 2,37 Euro | 4,57 Euro |
Für Arbeitgeber:innen bedeutet die Anhebung, dass sie ihren Mitarbeiter:innen weiterhin einen steuerfreien oder pauschal versteuerten Essenszuschuss gewähren können – etwa in Form von Essensgutscheinen, digitalen Essensmarken oder kantinenbezogenen Zuschüssen. Beschäftigte profitieren unmittelbar von einem höheren steuerfreien Verpflegungszuschuss, der ihre täglichen Ausgaben für Mahlzeiten entlastet. Unter gewissen Umständen können Begünstigte aber auch darüber hinaus profitieren, wie der folgende Abschnitt zeigt.
Den aktuellen Umsetzungsstand zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufen.
Bis zu 7,67 Euro pro Arbeitstag für Verpflegung
Unternehmen können über den Sachbezugswert hinaus das Gehalt ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuerfrei erhöhen. Das ist möglich, indem der Essenszuschuss in Form von Essensgutscheinen oder Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Auf diese Weise werden Arbeitgber:innen ihren Beschäftigten im Jahr 2026 bis zu 7,67 Euro je Arbeitstag als Verpflegungszuschuss erstatten können.
Der maximale Verpflegungszuschuss von 7,67 Euro besteht dabei aus zwei Teilen:
-
Der amtliche Sachbezugswert von 4,57 Euro, der vorteilhaft pauschal versteuert oder von den Mitarbeiter:innen getragen wird.
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Ein gänzlich steuer- und sozialabgabenfreier Arbeitgeberzuschuss in Höhe von bis zu 3,10 Euro.
| Essenszuschuss | 2026 | 2025 | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Sachbezugswert | 4,57 € | 4,40 € | Pauschalsteuer oder Beteiligung MA |
| Arbeitgeberzuschuss | 3,10 € | 3,10 € | Steuer- & sozialabgabenfrei |
| Wert | 7,67 € | 7,50 € | Maximaler Wert pro Arbeitstag |
Verantwortungsbewusste Arbeitgeber:innen können ihre Mitarbeiter:innen ab 2026 mit einem Verpflegungszuschuss in Höhe von bis zu 7,67 Euro (4,57 € + 3,10 €) pro Person und Arbeitstag unterstützen.
Gesundheit fördern und Employer Branding stärken – mit dem Pluxee Restaurant Gutschein
Immer mehr Unternehmen entscheiden sich dafür, die gesunde und regelmäßige Verpflegung ihrer Mitarbeiter:innen aktiv zu fördern. Essensgutscheine wie der Pluxee Restaurant Gutschein sind dafür die perfekte Lösung. Mit ihnen leisten Arbeitgeber:innen nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Zufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit ihrer Belegschaft, sondern positionieren ihr Unternehmen auch als attraktiven Arbeitsplatz für die dringend benötigten Fachkräfte von morgen. Mit dem ab 1. Januar 2027 geplanten Höchstbetrag von 7,80 Euro pro Arbeitstag gleichen Arbeitgeber:innen aber auch inflationsbedingte Belastungen ihrer Mitarbeiter:innen effektiv aus und realisieren eine betriebliche Sozialleistung, die sich steuerlich auszahlt. Denn im Gegensatz zur klassischen Gehaltserhöhung maximieren Essensgutscheine bei gleichbleibenden Lohnnebenkosten den Wert des Nettolohns. Am Ende des Monats bleibt einfach mehr Geld im Portemonnaie.
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Bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei für Geschenkgutscheine und -karten
Neben Essenszuschüssen können Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen auch monatliche Sachzuwendungen in Form von Geschenkgutscheinen gewähren – steuerfrei bis zu 50 Euro pro Monat. Diese Freigrenze ist gesetzlich in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG verankert und ermöglicht es Unternehmen, ihren Mitarbeiter:innen bis zu 600 Euro jährlich zusätzlich zum Gehalt zukommen zu lassen, ganz ohne Abzüge für Steuern oder Sozialabgaben.
Solche Gutscheine eignen sich ideal als Anerkennung für besondere Leistungen, Geburtstage oder Jubiläen und sind eine einfache Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen, ohne die Lohnnebenkosten zu erhöhen.
Die Pluxee Benefits Card: Steuerfreies Gehaltsextra auf Basis des Sachbezugs
Eine besonders einfache und flexible Lösung für steuerfreie Sachzuwendungen ist die Pluxee Benefits Card. Sie basiert direkt auf der 50-Euro-Freigrenze und bietet Unternehmen eine moderne, digitale Alternative zu Papiergutscheinen. Die wiederaufladbare Karte kann monatlich mit bis zu 50 Euro aufgeladen werden – steuer- und sozialabgabenfrei. Mitarbeiter:innen nutzen sie anschließend flexibel bei zahlreichen Akzeptanzstellen in ganz Deutschland, etwa beim Tanken, Einkaufen, in Restaurants, im Einzelhandel, für Freizeitaktivitäten oder Mode. Damit vereint die Pluxee Benefits Card Mitarbeiter:innenbindung, Motivation und Nachhaltigkeit in einem einfachen System. Arbeitgeber:innen profitieren gleichzeitig von:
- einer unkomplizierten Abwicklung
- steuerlicher Optimierung
- hoher Akzeptanz bei Mitarbeiter:innen
- klarer Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Die Benefits Card ist damit die perfekte Ergänzung zum Pluxee Restaurant Gutschein. Ob einzeln oder gemeinsam eingesetzt: Beide Benefits sind ein starkes Duo für das kommende Jahr!
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Restaurant Gutschein & Benefits Card als perfekte Win-Win-Lösung
Egal ob tägliche Mahlzeit oder monatlicher Sachbezug: Pluxee bietet flexible Lösungen, mit denen sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter:innen profitieren.
Vorteile für Unternehmen
- Bindung wertvoller Fachkräfte durch spürbare Wertschätzung
- Förderung von Gesundheit, Motivation und Produktivität
- Unkomplizierte und sichere Abwicklung: Pluxee kümmert sich um die gesamte Verwaltung des steuerfreien Essenszuschusses und gewährleistet die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen.
Vorteile für Mitarbeiter:innen
- Gesunde Ernährung durch Essenszuschüsse
- Mehr finanzieller Spielraum durch steuerfreie Benefits
- Flexible Nutzung von Mittagessen bis Shopping
Fazit: Steuerfreie Sachzuwendungen bleiben 2027 attraktiv
Sachbezüge wie der Pluxee Restaurant Gutschein und die Pluxee Benefits Card werden auch 2027 zu den beliebtesten und effektivsten Mitarbeiterbenefits gehören. Sie fördern Gesundheit, Motivation und Zufriedenheit, ohne das Lohnbudget zu belasten – eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten! Unternehmen, die diese Möglichkeiten nutzen, zeigen moderne Wertschätzung und sichern sich einen klaren Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte.
Möchten Sie mehr über den steuerfreien Essenszuschuss oder die Benefits Card erfahren? Wir beraten Sie gerne persönlich und zeigen, wie einfach Sie beide Benefits in Ihrem Unternehmen einsetzen können.