Sachbezüge in Form eines Mittagessens werden von immer mehr Unternehmen eingesetzt, um ihre Attraktivität als Arbeitgebende zu stärken und die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten zu fördern. Diese sollen unabhängig von einem eigenen Betriebsrestaurant von einer gesunden Mahlzeit profitieren, ganz egal ob sie ihre Arbeit im Büro oder im Homeoffice erledigen.
Der Sachbezugswert für die arbeitstägliche Verpflegung wird dabei regelmäßig an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Im Jahr 2025 wird sich dieser Betrag auf 4,40 Euro belaufen. Details dazu und wie Unternehmen mit dem Pluxee Restaurant Gutschein das Gehalt ihrer Mitarbeitenden über den Sachbezugswert hinaus steuerfrei erhöhen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
In Folge #98 des Podcast „Sei doch nicht besteuert“ sprechen Fabian Walter alias 'Steuerfabi' und Christian Gebert von steuerberaten.de mit unserem CEO Andreas Sticha über steuerfreie Gehaltsextras und wie man Sachbezüge optimal nutzt.
Ob zur Mitarbeitermotivation mit Steuervorteil oder als Dankeschön für Kunden oder Vertriebs- und Handelspartner: Ein Tankgutschein ist bei immer steigenden Kraftstoffpreisen genau das Passende. Anstelle von unpersönlichen Firmen-Incentives erhalten z.B. Mitarbeiter individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Belohnungen.
Am 13. April 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen das lang ersehnte Schreiben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug und Anwendung der Regelungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG erlassen, welches bestehende Unklarheiten beseitigen und Zweifelsfragen beantworten soll.
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 sieht eine Verschärfung des Zusätzlichkeitserfordernis für Zusatzleistungen, Gehaltsextras und Sachleistungen an Arbeitnehmende vor. Bislang regelt das Einkommensteuerrecht an unterschiedlichen Stellen, dass bestimmte Arbeitgeberleistungen steuerfrei oder begünstigend pauschal versteuert werden können, wenn sie „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden – die sogenannte Zusätzlichkeitsvoraussetzung.
Das Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt in einem vor Kurzem ergangenen Urteil (FG Sachsen-Anhalt vom 14.11.2019, Az. 2 K 768/16), dass die mit der Nutzung von Restaurantschecks bzw. Essensgutscheinen verbundenen Arbeitnehmervorteile entgegen der Auffassung des Finanzamts auf Basis amtlicher Sachbezugswerte zu versteuern sind.
Wenn Spekulatius, Lebkuchen und Dominosteine in den Regalen der Supermärkte wieder um die Wette eifern, ist das Weihnachtgeschäft schon in vollem Gange. Spätestens dann sollten die Vorbereitungen für die Weihnachtsfeier in der Firma Fahrt aufnehmen. Ein Thema, das organisatorisch und steuerlich gut vorbereitet sein will.
Steuerfreies Jobticket - größerer Gestaltungsspielraum für betriebliche Zusatzleistungen.