Als Arbeitgeber:in haben Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeiter:innen einen Teil dieser Kosten abzunehmen, und zwar mit einem Fahrtkostenzuschuss. Was Sie darüber wissen sollten – von Berechnung und steuerlichen Vorteilen bis zu konkreten Ausnahmen – und wie Pluxee Sie bei der unkomplizierten Umsetzung unterstützt, erfahren Sie hier!
Was ist ein Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber?
Beim Fahrtkostenzuschuss handelt es sich um eine freiwillige finanzielle Leistung des Arbeitgebers: Sie zahlen Ihren Mitarbeiter:innen einen monatlichen Betrag, der die Kosten für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte reduzieren soll. Als Mitarbeiterbenefit bietet er drei wesentliche Vorteile:
- Verkehrsmittelunabhängig: Der Zuschuss gilt unabhängig davon, ob Ihre Mitarbeiter:innen mit dem Auto, der Bahn oder dem Bus zur Arbeit kommen.
- Nicht zweckgebunden: Anders als ein Jobticket muss der Zuschuss nicht nachweislich für Fahrtkosten verwendet werden. Er wird zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt – ohne Belegpflicht.
- Pauschal versteuerbar: Der Zuschuss muss immer zusätzlich zum regulären Gehalt kommen. Außerdem gilt eine Jahreshöchstgrenze. Werden beide Bedingungen eingehalten, wird er pauschal mit 15 % versteuert – dazu gleich mehr.
Wichtig: Einen gesetzlichen Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss gibt es nicht, die Entscheidung liegt allein bei Ihnen als Arbeitgeber:in.
Wie funktioniert der Fahrtkostenzuschuss?
Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitenden einen monatlichen Zuschuss für den Arbeitsweg.
- Grundlage ist die einfache Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte
- Abgerechnet wird pro Arbeitstag
- Der Zuschuss wird zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt
Wichtig: Es besteht keine Belegpflicht, solange der Zuschuss pauschal versteuert wird.
Wie wird der Fahrtkostenzuschuss berechnet?
Als Berechnungsgrundlage zählt immer die einfache Strecke von zuhause zur Arbeit – und zwar die kürzeste Verbindung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, unabhängig davon, ob jemand im Alltag einen anderen Weg nimmt. Für diese Strecke gilt seit 1. Januar 2026 einheitlich ein Satz von 0,38 € pro Kilometer, und zwar vom ersten Kilometer an. Die frühere Staffelung (0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km für jeden Kilometer danach) liegt damit in der Vergangenheit.
Ausgezahlt wird der Zuschuss nur für die Tage, an denen Ihre Mitarbeiter:innen wirklich vor Ort arbeiten. Aus Vereinfachungsgründen können Sie aber auch pauschal 15 Tage pro Monat ansetzen. Die Ausnahme: Mitarbeiter:innen, die dauerhaft weniger als 5 Tage pro Woche an ihrem primären Tätigkeitsort (z. B. dem Büro oder einem anderen Firmenstandort) tätig sind, etwa bei hybriden Arbeitsmodellen oder Teilzeitverträgen. In diesem Fall wird der Zuschuss anteilig ausgezahlt, bei durchgängigem Homeoffice entfällt er komplett.
0,38 € x 20 km x 20 Tage = 152 € Zuschuss pro Monat
Wie wird der Fahrtkostenzuschuss versteuert?
Für den Fahrtkostenzuschuss gilt die Pauschalversteuerung von 15 % nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG: Der Zuschuss wird pauschal mit 15 % Lohnsteuer versteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Pendeln Mitarbeiter:innen mit Öffis, dem Motor- oder Fahrrad, gilt ein jährlicher Maximalbetrag von 4.500 € pro Person und Jahr (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Wer diese Grenze überschreitet und keine nachweislich höheren Fahrtkosten hat, versteuert den übersteigenden Teil nach dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Kommen ihre Mitarbeiter:innen mit dem PKW zur Arbeit, gilt diese Grenze nicht. Unabhängig vom gewählten Transportmittel fallen außerdem keine Beiträge zur Sozialversicherung an, solange die Pauschalversteuerung greift.
Wichtig: Der Fahrtkostenzuschuss muss immer on top zum monatlichen Gehalt gewährt werden und darf nicht aus bestehendem Lohn umgewandelt werden. Das erkennt das Finanzamt nicht an.
| Rechenbeispiel: Ihr Mitarbeiter Herr Müller wohnt 20 Kilometer vom Unternehmen entfernt und pendelt an 20 Arbeitstagen pro Monat mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das ergibt einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss von 152 € (0,38 € × 20 km × 20 Tage = 152 € pro Monat). Auf diesen Betrag fallen für Sie als Arbeitgeber:in zusätzlich 15 % pauschale Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an; Herr Müller bekommt die 152 € netto ausgezahlt. Im Vergleich zu einer regulären Gehaltserhöhung lohnt sich das für beide Seiten – hier die jeweiligen Kosten und Auszahlungsbeträge im Überblick: |
Vergleich Fahrtkostenzuschuss vs. Gehaltserhöhung
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Fahrtkostenzuschuss |
Gehaltserhöhung |
| Bruttobetrag |
152,00 Euro |
152,00 Euro |
Pauschale Lohnsteuer (15 %, zu tragen vom Arbeitgeber) |
22,80 Euro |
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Solidaritätszuschlag (5,5 % der pauschalen LSt, zu tragen vom Arbeitgeber) |
1,25 Euro |
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Kirchensteuer
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nicht kirchensteuerpflichtig |
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Sozialversicherung (zu tragen vom Arbeitgeber, angenommen ca. 20 %) |
- |
ca. 32,00 Euro |
Sozialversicherung (zu tragen vom Arbeitnehmer, angenommen ca. 20 %) |
- |
ca. 32,00 Euro |
Individuelle Lohnsteuer (zu tragen vom Arbeitnehmer, angenommen ca. 25 %) |
- |
ca. 38,00 Euro |
| Gesamtkosten für Arbeitgeber |
176,05 Euro |
ca. 183,00 Euro |
| Nettoauszahlung für Herrn Müller |
152,00 Euro |
ca. 82,00 Euro |
Wichtig: Solange der Jahresbetrag unter 4.500 € bleibt, übernimmt der Arbeitgeber die gesamte Steuerlast. Wird diese Grenze überschritten, trägt Herr Müller die Steuer auf den übersteigenden Teil selbst. Würde Herr Müller mit dem Auto pendeln, würde diese Grenze entfallen.
Wann ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?
Es gibt zwei Situationen, in denen die Pauschalversteuerung komplett entfällt. Diese sind:
- Doppelte Haushaltsführung: Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort unterhält, kann anfallende Fahrtkosten steuerfrei erstattet bekommen – vorausgesetzt, der Hauptwohnsitz wird weiterhin genutzt und die Person beteiligt sich finanziell an laufenden Kosten dafür.
- Auszubildende auf dem Weg zur Berufsschule: Fahrten zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule lassen sich steuerfrei erstatten, unabhängig vom regulären Fahrtkostenzuschuss.
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Schon gewusst? Arbeitgeber können den Fahrtkostenzuschuss und ein Jobticket parallel anbieten. Das Jobticket ist dabei vollständig steuerfrei, läuft steuerlich separat und lässt den monatlichen Sachbezug von 50 € für andere Benefits vollständig unangetastet.
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Welche Vorteile bringt der Fahrtkostenzuschuss?
Zu den wichtigsten Vorteilen des Fahrtkostenzuschusses zählen der geringe Verwaltungsaufwand, die niedrigen Kosten für beide Seiten und ein positiver Effekt im Employer Branding. Hier die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Detail: