Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber: Der Guide für Unternehmen

Ein Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, mit der Pendelkosten von Mitarbeiter:innen teilweise übernommen werden. Der große Vorteil: mehr Netto für Mitarbeitende – ohne hohe Zusatzkosten für Unternehmen.

Als Arbeitgeber:in haben Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeiter:innen einen Teil dieser Kosten abzunehmen, und zwar mit einem Fahrtkostenzuschuss. Was Sie darüber wissen sollten – von Berechnung und steuerlichen Vorteilen bis zu konkreten Ausnahmen – und wie Pluxee Sie bei der unkomplizierten Umsetzung unterstützt, erfahren Sie hier! 

 

Was ist ein Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber?

Beim Fahrtkostenzuschuss handelt es sich um eine freiwillige finanzielle Leistung des Arbeitgebers: Sie zahlen Ihren Mitarbeiter:innen einen monatlichen Betrag, der die Kosten für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte reduzieren soll. Als Mitarbeiterbenefit bietet er drei wesentliche Vorteile:

  • Verkehrsmittelunabhängig: Der Zuschuss gilt unabhängig davon, ob Ihre Mitarbeiter:innen mit dem Auto, der Bahn oder dem Bus zur Arbeit kommen.
  • Nicht zweckgebunden: Anders als ein Jobticket muss der Zuschuss nicht nachweislich für Fahrtkosten verwendet werden. Er wird zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt – ohne Belegpflicht. 
  • Pauschal versteuerbar: Der Zuschuss muss immer zusätzlich zum regulären Gehalt kommen. Außerdem gilt eine Jahreshöchstgrenze. Werden beide Bedingungen eingehalten, wird er pauschal mit 15 % versteuert – dazu gleich mehr.

Wichtig: Einen gesetzlichen Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss gibt es nicht, die Entscheidung liegt allein bei Ihnen als Arbeitgeber:in. 
 

Wie funktioniert der Fahrtkostenzuschuss?

Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitenden einen monatlichen Zuschuss für den Arbeitsweg.

  • Grundlage ist die einfache Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte
  • Abgerechnet wird pro Arbeitstag
  • Der Zuschuss wird zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt

Wichtig: Es besteht keine Belegpflicht, solange der Zuschuss pauschal versteuert wird. 

 

Wie wird der Fahrtkostenzuschuss berechnet?

Als Berechnungsgrundlage zählt immer die einfache Strecke von zuhause zur Arbeit – und zwar die kürzeste Verbindung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, unabhängig davon, ob jemand im Alltag einen anderen Weg nimmt. Für diese Strecke gilt seit 1. Januar 2026 einheitlich ein Satz von 0,38 € pro Kilometer, und zwar vom ersten Kilometer an. Die frühere Staffelung (0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km für jeden Kilometer danach) liegt damit in der Vergangenheit.

Ausgezahlt wird der Zuschuss nur für die Tage, an denen Ihre Mitarbeiter:innen wirklich vor Ort arbeiten. Aus Vereinfachungsgründen können Sie aber auch pauschal 15 Tage pro Monat ansetzen. Die Ausnahme: Mitarbeiter:innen, die dauerhaft weniger als 5 Tage pro Woche an ihrem primären Tätigkeitsort (z. B. dem Büro oder einem anderen Firmenstandort) tätig sind, etwa bei hybriden Arbeitsmodellen oder Teilzeitverträgen. In diesem Fall wird der Zuschuss anteilig ausgezahlt, bei durchgängigem Homeoffice entfällt er komplett. 

0,38 € x 20 km x 20 Tage = 152 € Zuschuss pro Monat 
 

Wie wird der Fahrtkostenzuschuss versteuert?

Für den Fahrtkostenzuschuss gilt die Pauschalversteuerung von 15 % nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG: Der Zuschuss wird pauschal mit 15 % Lohnsteuer versteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer

Pendeln Mitarbeiter:innen mit Öffis, dem Motor- oder Fahrrad, gilt ein jährlicher Maximalbetrag von 4.500 € pro Person und Jahr (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Wer diese Grenze überschreitet und keine nachweislich höheren Fahrtkosten hat, versteuert den übersteigenden Teil nach dem persönlichen Einkommensteuersatz. 

Kommen ihre Mitarbeiter:innen mit dem PKW zur Arbeit, gilt diese Grenze nicht. Unabhängig vom gewählten Transportmittel fallen außerdem keine Beiträge zur Sozialversicherung an, solange die Pauschalversteuerung greift.

Wichtig: Der Fahrtkostenzuschuss muss immer on top zum monatlichen Gehalt gewährt werden und darf nicht aus bestehendem Lohn umgewandelt werden. Das erkennt das Finanzamt nicht an. 

Rechenbeispiel: Ihr Mitarbeiter Herr Müller wohnt 20 Kilometer vom Unternehmen entfernt und pendelt an 20 Arbeitstagen pro Monat mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das ergibt einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss von 152 € (0,38 € × 20 km × 20 Tage = 152 € pro Monat). Auf diesen Betrag fallen für Sie als Arbeitgeber:in zusätzlich 15 % pauschale Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an; Herr Müller bekommt die 152 € netto ausgezahlt. Im Vergleich zu einer regulären Gehaltserhöhung lohnt sich das für beide Seiten – hier die jeweiligen Kosten und Auszahlungsbeträge im Überblick: 

 

Vergleich Fahrtkostenzuschuss vs. Gehaltserhöhung
  Fahrtkostenzuschuss Gehaltserhöhung
Bruttobetrag  152,00  Euro 152,00  Euro
Pauschale Lohnsteuer 
(15 %, zu tragen vom Arbeitgeber)
22,80 Euro  
Solidaritätszuschlag 
(5,5 % der pauschalen LSt, zu tragen vom Arbeitgeber)
1,25 Euro  

Kirchensteuer

nicht kirchensteuerpflichtig   
Sozialversicherung 
(zu tragen vom Arbeitgeber, angenommen ca. 20 %)
- ca. 32,00 Euro
Sozialversicherung 
(zu tragen vom Arbeitnehmer, angenommen ca. 20 %)
- ca. 32,00 Euro
Individuelle Lohnsteuer 
(zu tragen vom Arbeitnehmer, angenommen ca. 25 %)
- ca. 38,00 Euro
Gesamtkosten für Arbeitgeber  176,05 Euro ca. 183,00 Euro
Nettoauszahlung für Herrn Müller  152,00 Euro ca. 82,00 Euro

 

Wichtig: Solange der Jahresbetrag unter 4.500 € bleibt, übernimmt der Arbeitgeber die gesamte Steuerlast. Wird diese Grenze überschritten, trägt Herr Müller die Steuer auf den übersteigenden Teil selbst. Würde Herr Müller mit dem Auto pendeln, würde diese Grenze entfallen. 
 

Wann ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?

Es gibt zwei Situationen, in denen die Pauschalversteuerung komplett entfällt. Diese sind:

  • Doppelte Haushaltsführung: Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort unterhält, kann anfallende Fahrtkosten steuerfrei erstattet bekommen – vorausgesetzt, der Hauptwohnsitz wird weiterhin genutzt und die Person beteiligt sich finanziell an laufenden Kosten dafür.
  • Auszubildende auf dem Weg zur Berufsschule: Fahrten zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule lassen sich steuerfrei erstatten, unabhängig vom regulären Fahrtkostenzuschuss.

Schon gewusst? Arbeitgeber können den Fahrtkostenzuschuss und ein Jobticket parallel anbieten. Das Jobticket ist dabei vollständig steuerfrei, läuft steuerlich separat und lässt den monatlichen Sachbezug von 50 € für andere Benefits vollständig unangetastet. 

 

Welche Vorteile bringt der Fahrtkostenzuschuss?

Zu den wichtigsten Vorteilen des Fahrtkostenzuschusses zählen der geringe Verwaltungsaufwand, die niedrigen Kosten für beide Seiten und ein positiver Effekt im Employer Branding. Hier die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Detail: 

Vorteile für Arbeitgeber 

 

  • Günstige Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung: Der Arbeitgeber übernimmt die Pauschalsteuer, gleichzeitig entfallen für beide Seiten die Sozialversicherungsbeiträge. Das macht den Fahrtkostenzuschuss unterm Strich oft zur budgetschonenderen Lösung als eine Gehaltserhöhung. 
  • Kein Verwaltungsaufwand: Keine Belegpflicht, keine Zweckbindung –der Zuschuss wird unkompliziert über die Gehaltsabrechnung abgewickelt. 
  • Spürbare Wirkung im Employer Branding: Ein attraktiver Gehaltsbonus steigert die Arbeitgeberattraktivität und hilft dabei, im Wettbewerb um die besten Talente sichtbar zu bleiben. Gleichzeitig stärkt er langfristig die Bindung bestehender Mitarbeiter:innen ans Unternehmen. 

     

Vorteile für Mitarbeiter:innen 

 

  • Mehr vom Gehalt: Da die Pauschalsteuer der Arbeitgeber übernimmt, kommt der Zuschuss als zusätzliches Netto auf dem Konto an. 
  • Unabhängig von der Steuerklasse: Der Vorteil gilt für alle, unabhängig von der individuellen steuerlichen Situation. 
  • Keine Sozialabgaben: Der Betrag wirkt sich nicht auf Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherungsbeiträge aus.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale?

Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Sie zahlen Ihren Mitarbeiter:innen einen monatlichen Betrag ergänzend zum Gehalt und übernehmen die darauf anfallende Pauschalsteuer.

Die Pendlerpauschale hingegen ist eine staatliche Steuererleichterung. Berufstätige können Fahrtkosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen und damit ihr zu versteuerndes Einkommen senken – ein Vorgang, der ausschließlich über das Finanzamt läuft und nichts mit dem Arbeitgeber zu tun hat.

Das Gute: Beides lässt sich kombinieren. Mitarbeiter:innen, die einen Fahrtkostenzuschuss erhalten, können am Jahresende dennoch die Pendlerpauschale nutzen. Das Finanzamt zieht dabei allerdings die bereits erhaltenen Fahrtkostenbeträge von den anrechenbaren Werbungskosten ab. 

 

Fahrtkostenzuschuss mit Pluxee: Einfach eingerichtet, smart verwaltet

Wer den Fahrtkostenzuschuss als Benefit einführen möchte, ist bei Pluxee genau richtig – denn er ist Teil unseres umfassenden Multi-Benefit-Portfolios mit 25 Gehaltsextras, die sich alle über eine einzige Plattform einfach und effizient verwalten lassen. Der Start ist denkbar einfach: Sie müssen einfach nur unser Kontaktformular ausfüllen, im Anschluss übernimmt unser Team und erstellt ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot

So funktioniert es danach:

  1. Sie wählen den Fahrtkostenzuschuss sowie weitere Benefits aus und stellen diese Ihren Mitarbeiter:innen über die Pluxee Multi Benefit Plattform zur Verfügung.
  2. Ihre Mitarbeiter:innen wählen den Zuschuss in der Plattform aus.
  3. Das System berechnet automatisch die maximale Förderung anhand der Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte.
  4. Bei einem Umzug wird die Strecke neu berechnet und der Zuschuss entsprechend angepasst.

Liegt der Betrag, den Sie für diesen Benefit eingeplant hatten, über oder unter dem errechneten Zuschuss, weist die Plattform Sie automatisch darauf hin – der verbleibende Betrag lässt sich flexibel in weitere Benefits investieren. Besonders praktisch dabei ist, dass Sie den Fahrtkostenzuschuss gemeinsam mit bis zu 24 weiteren Gehaltsextras an einem zentralen Ort verwalten, ohne manuelle Berechnungen, ohne Fehlerquellen in der Lohnabrechnung und ohne parallele Systeme. So entsteht ein Benefit-Paket, das Ihr Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber positioniert, ohne Ihre HR-Abteilung zusätzlich zu belasten. 

Einige Beispiele, wie sich der Fahrtkostenzuschuss sinnvoll ergänzen lässt: 

50-Euro-Sachbezug

Monatlich bis zu 50 Euro steuerfrei on top – flexibel einsetzbar bei hunderten Akzeptanzstellen im Alltag.

Dienstrad Leasing

Wer lieber in die Pedale tritt als im Stau steht, freut sich über ein geleastes Dienstrad – nachhaltig, gesund und für Ihr Unternehmen steuerlich attraktiv.

Essensgutscheine

Unterstützen Sie steuerbegünstigt die tägliche Verpflegung Ihrer Mitarbeiter:innen– ob im Büro oder im Homeoffice.

Fazit: Wenig Aufwand, echter Mehrwert

Der Fahrtkostenzuschuss ist einer der unkompliziertesten Benefits überhaupt und zahlt sich auf beiden Seiten aus: Durch Pauschalbesteuerung und entfallende Sozialabgaben schont er das Budget der Arbeitgeber, gleichzeitig kommt netto mehr auf den Gehaltskonten ihrer Mitarbeiter:innen an. Auch die Verwaltung ist effizient – keine Belegpflicht, keine Zweckbindung und klare steuerliche Regelungen, die den Admin-Aufwand gering halten. Außerdem lässt er sich optimal mit anderen Zusatzleistungen wie KITA-ZuschussInternet-Pauschale oder dem steuerfreien Sachbezug (50-Euro-Freigrenze) zu einem attraktiven Benefit-Paket kombinieren, das im Alltag spürbar ankommt, die Mitarbeiterzufriedenheit stärkt und Ihnen im Wettbewerb um Top-Talente auf dem Arbeitsmarkt einen entscheidenden Vorteil verschafft. 

Sie möchten noch mehr zum Thema Mitarbeiterbenefits erfahren? Entdecken Sie jede Menge nützliche Einblicke auf dem Pluxee Blog – etwa, was es beim richtigen Schenken im Unternehmen zu beachten gibt, wie die Inflationsausgleichsprämie funktioniert oder warum digitale Essensmarken immer mehr Unternehmen überzeugen. Viel Spaß beim Lesen!

 

FAQs zum Fahrtkostenzuschuss

Wer hat Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es in Deutschland nicht – der Fahrtkostenzuschuss ist und bleibt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Wer ihn trotzdem verbindlich einfordern möchte, braucht eine vertragliche Grundlage: etwa eine Regelung im Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Fehlt diese, kann der Arbeitgeber den Zuschuss jederzeit einführen, anpassen oder auch wieder streichen.

Grundsätzlich kommen aber alle Arbeitnehmer:innen infrage, die einen Arbeitsweg zwischen Wohnsitz und erster Tätigkeitsstätte zurücklegen – unabhängig davon, ob sie Voll- oder Teilzeit arbeiten, einen Minijob haben oder sich in der Ausbildung befinden.  
 

Was fällt alles unter Fahrtkosten?

Im Rahmen des Fahrtkostenzuschusses sind ausschließlich Kosten für den Weg zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte gemeint – nicht Dienstreisen oder Privatfahrten. Grundlage für die Berechnung ist die einfache Strecke, also nur eine Fahrtrichtung, orientiert an der kürzesten benutzbaren Straßenverbindung.

Konkret abgedeckt werden können:

  • Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug: Auto, Fahrrad oder E-Bike – berechnet nach der Entfernungspauschale von 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer (Stand 2026).
  • ÖPNV-Kosten: Bus, Bahn oder Straßenbahn – etwa in Form eines Zuschusses zum Deutschlandticket oder einer Monatskarte, sofern sie dem Arbeitsweg dienen. 
     

Was kann der Arbeitgeber an Fahrtkosten erstatten?

Arbeitgeber können seit Anfang 2026 pro zurückgelegtem Kilometer 0,38 € Fahrtkostenzuschuss auszahlen (davor waren für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 € möglich). Auf den so zustande kommenden Gesamtbetrag sind vom Arbeitgeber 15 % pauschale Lohnsteuer zu entrichten, zusätzlich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht fällig. 
 

Kann man Fahrtkostenzuschuss und Jobticket kombinieren?

Ja, beide Leistungen sind kombinierbar, sie laufen steuerlich separat. Ein Jobticket (etwa das Deutschlandticket oder eine Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel) ist nach § 3 Nr. 15 EStG vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern es zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird. Der Fahrtkostenzuschuss wird dagegen pauschal mit 15 % versteuert. 
 

Wie viele Arbeitstage darf der Arbeitgeber pauschal ansetzen?

Bei der Berechnung des Fahrtkostenzuschusses darf der Arbeitgeber pauschal von 15 Arbeitstagen pro Monat ausgehen, ein gesonderter Nachweis ist nicht nötig. Bei einer Vier-Tage-Woche reduziert sich die Pauschale anteilig auf 12 Tage (4/5 von 15), bei einer Drei-Tage-Woche auf 9 Tage (3/5 von 15). Pendelt eine Person mehr als 15 Tage pro Monat, kann der Arbeitgeber mit entsprechender Dokumentation die tatsächliche Anzahl der Tage ansetzen. 
 

Was passiert mit dem Fahrtkostenzuschuss bei Homeoffice?

Der Fahrtkostenzuschuss darf nur für tatsächliche Fahrten zwischen Wohn- und primärem Arbeitsort gewährt werden, Homeoffice-Tage zählen nicht. Bei hybriden Arbeitsmodellen wird die 15-Tage-Regel anteilig gekürzt: Wer dauerhaft drei Tage pro Woche im Büro und zwei im Homeoffice arbeitet, bekommt den Zuschuss für 9 Arbeitstage pro Monat (3/5 von 15). Bei spontanen, unregelmäßigen Homeoffice-Tagen darf die 15-Tage-Pauschale weiter angewendet werden. Wer komplett im Homeoffice arbeitet, hat keinen Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss. 

 

Fahrtkostenzuschuss einfach umsetzen

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