Pluxee Benefits Card: Sachbezugskarte für den steuerfreien 50-Euro-Sachbezug

Die Pluxee Benefits Card ist eine Sachbezugskarte für Unternehmen zur digitalen Bereitstellung steuerfreier Sachbezüge. Mit ihr kann der monatliche Sachbezug bis 50 Euro pro Mitarbeitendem umgesetzt werden; zusätzlich sind Aufmerksamkeiten bis 60 Euro zu persönlichen Anlässen möglich.

Steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt der Sachbezug, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden und die Leistung als Sachbezug gewährt wird. Die Karte wird per App und Webportal verwaltet und kann mit Apple Pay oder Google Pay genutzt werden.

Die Lösung für den steuerfreien Sachbezug

Pluxee Benefits Card: 50-Euro-Sachbezug steuerfrei und digital umsetzen

Die Pluxee Benefits Card ist eine Visa-Prepaidkarte für Arbeitgeber zur Ausgabe steuerbegünstigter Sachbezüge. Unternehmen können damit monatlich bis zu 50 Euro pro Mitarbeitendem als Sachbezug bereitstellen. Zusätzlich sind Aufmerksamkeiten bis 60 Euro je persönlichem Anlass möglich. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und keine Barauszahlung erfolgt. Die Benefits Card von Pluxee ist regelmäßig nutzbar und im Alltag konkret einsetzbar.  

Kurzüberblick: 

  • monatlicher Sachbezug bis 50 Euro pro Mitarbeitendem
  • zusätzliche Aufmerksamkeiten bis 60 Euro je persönlichem Anlass 
  • rechtliche Grundlage: § 8 EStG und § 19 EStG
  • digitale Verwaltung über die App und Portal
  • mobile Zahlung mit Apple Pay und Google Pay
  • Nutzung als zweckgebundener Sachbezug im Akzeptanznetzwerk
  • keine Barauszahlung 
  • steuer- und sozialabgabenfrei bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen

 

Sachbezugskarte einfach erklärt

So funktioniert eine Sachbezugskarte im Unternehmen: Aufladung, Nutzung und steuerliche Voraussetzungen

Eine Sachbezugskarte bildet den monatlichen Sachbezug als zweckgebundenes Guthaben auf einer Prepaidkarte (Visa) ab. Arbeitgeber laden das Guthaben über das Firmenkundenportal oder den Pluxee Shop auf; optional kann die Aufladung in HR-Systeme integriert werden. Mitarbeitende nutzen die Karte im Akzeptanznetzwerk und sehen Guthaben sowie Transaktionen in App oder Nutzerportal ein. 

Steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt der Vorteil dann, wenn der Sachbezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, die 50-Euro-Freigrenze eingehalten wird und keine Gehaltsumwandlung vorliegt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Vorteil in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig. 

Der Ablauf in 3 Schritten

  1. Arbeitgeber laden das monatliche Guthaben auf die Karte. 
  2. Mitarbeitende setzen das Guthaben im Akzeptanznetzwerk ein.
  3. Mitarbeitende sehen ihr Guthaben, Transaktionen und Akzeptanzstellen digital per App ein. 

Steuerlich wichtig 

  • der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden 
  • die monatliche 50-Euro-Freigrenze darf nicht überschritten werden
  • die Leistung muss als Sachbezug gewährt werden
  • eine Gehaltsumwandlung ist ausgeschlossen 
  • werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Vorteil in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig

Mehr zu den rechtlichen Grundlagen: 

Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen, zur steuerlichen Behandlung und zu zulässigen Lösungen finden Sie auf unserer Seite zu rechtlichen Grundlagen des Sachbezugs und Sachbezugskarten

Gutscheinkarte bzw. Sachbezugskarte

Welche Vorteile bietet eine Sachbezugskarte für den steuerfreien 50-Euro-Sachbezug?

Mitarbeiter-Benefits tragen dazu bei, Zusatzleistungen im Arbeitsalltag sichtbarer und regelmäßiger wahrnehmbar zu machen. Eine Sachbezugskarte macht den Benefit konkret nutzbar, digital verwaltbar und planbar umsetzbar. Mögliche Effekte auf wahrgenommene Wertschätzung, Bindung oder Arbeitgeberattraktivität hängen von Ausgestaltung, Kommunikation und Nutzung im Unternehmen ab. Der Benefit ist regelmäßig nutzbar und im Alltag konkret einsetzbar, etwa für wiederkehrende Ausgaben im Akzeptanznetzwerk. 

50-Euro-Freigrenze optimal nutzen – mehr Netto-Wirkung, hohe Akzeptanz und digitale Nutzung 

Eine Sachbezugskarte unterstützt Unternehmen dabei, den Sachbezug digital, wiederkehrend oder einmalig umzusetzen. Der steuerliche Vorteil besteht darin, dass Sachbezüge bis 50 Euro pro Mitarbeitendem und Monat steuer- und sozialabgabenfrei bleiben können, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig. Der Benefit muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden; eine Gehaltsumwandlung ist ausgeschlossen.

Vorteile im Überblick

  • steuerlich begünstigte Umsetzung des monatlichen Sachbezugs bis 50 Euro 
  • digitale Nutzung über Karte, App und mobile Wallet 
  • Einsatz im Akzeptanznetzwerk für alltägliche Ausgaben
  • planbare Budgets und klare Kostenkontrolle für Arbeitgeber 
  • regelmäßig wahrnehmbarer und alltagstauglicher Benefit für Mitarbeitende

Fazit  

Die Kombination aus steuerlicher Begünstigung, digitaler Nutzung und planbarer Kostensteuerung trägt dazu bei, Benefits sichtbarer und im Alltag relevanter zu machen. Ob daraus Effekte auf Motivation, Bindung oder Arbeitgeberattraktivität entstehen, hängt von Zielgruppe, Kommunikation und Nutzung im Unternehmen ab. 

Was sind die Vorteile von Benefits für Unternehmen?

Motivierte Team-Mitglieder sind kein „Nice-to-have“, sondern ein Ergebnis sauberer Arbeitgeberleistung. Mitarbeitende erwarten heute sichtbare Wertschätzung – und sie reagieren messbar darauf. 

In Studien zu Mitarbeitendenengagement und Bindung zeigen, dass sichtbare Wertschätzung und relevante Arbeitgeberleistungen eine Rolle für Motivation und Bindung spielen. Die konkrete Wirkung eines einzelnen Benefits hängt jedoch davon ab, wie gut er zur Zielgruppe passt, wie sichtbar er im Alltag ist und wie klar er kommuniziert wird.

In Gallup-Analysen schneiden hoch engagierte Teams u. a. mit 41% weniger Fehlzeiten, 17% höherer Produktivität und 21% höherer Rentabilität ab. Sie stärken die Attraktivität als Arbeitgeber, im Wettbewerb um die besten Talente. 

Effekte für das Unternehmen: 

  • Beitrag zur Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung
  • höhere Sichtbarkeit des Benefits im Arbeitsalltag
  • potenziell höhere wahrgenommene Wertschätzung

Wirtschaftliche Relevanz:  

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Benefits steuer- und sozialabgabenbegünstigt gestaltet werden. Dadurch kann bei gleichem Arbeitgeberbudget gegenüber einer klassischen Gehaltserhöhung ein höherer Nettovorteil für Mitarbeitende entstehen. Ob und in welchem Umfang dieser Vorteil greift, hängt von der konkreten Ausgestaltung und der Einhaltung der steuerlichen Vorgaben ab.
 

Steuervorteile nutzen

Welche Steuervorteile bieten Sachbezüge unter bestimmten Voraussetzungen?

Sachbezüge sind Zusatzleistungen des Arbeitgebers, die nicht als Geldleistung ausgezahlt werden. Grundsätzlich können sie steuer- und sozialversicherungspflichtig sein, unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich. Dazu zählt insbesondere die 50-Euro-Freigrenze für monatliche Sachbezüge: Bis zu diesem Betrag kann ein Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. 

Zusätzlich können zu persönlichen Anlässen Aufmerksamkeiten bis 60 Euro je Anlass steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Beide Regelungen können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben miteinander kombiniert werden. 

Steuervorteil

Monatlicher Sachbezug: 
50-Euro-Freigrenze

Bis zu 50 Euro pro Monat kann ein Sachbezug je Mitarbeitendem steuer- und sozialabgabenfrei bleiben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechtliche Grundlage: § 8 EStG,  amtliche Hinweise des BMF/LStH

Steuervorteil

60-Euro Freigrenze für Aufmerksamkeiten

Zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Firmenjubiläum, Hochzeit oder Geburt eines Kindes können bis zu 60 Euro je Anlass zusätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden.

Rechtliche Grundlage: § 19 EStG Aufmerksamkeiten

50-Euro-Freigrenze und 60-Euro-Aufmerksamkeiten kombinieren

Die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge und die 60-Euro-Regel für Aufmerksamkeiten bei persönlichen Anlässen können unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Regelungen miteinander kombiniert werden. Unternehmen können ihren Mitarbeitenden damit steuerlich begünstigte Zusatzleistungen sowohl monatlich als auch zu bestimmten persönlichen Ereignissen gewähren. 

Ein typisches Beispiel: 12 x 50 Euro monatlicher Sachbezug plus 3 x 60 Euro für persönliche Anlässe ergeben zusammen 780 Euro begünstigte Zusatzleistungen pro Jahr. Entscheidend ist, dass die jeweiligen Voraussetzungen der beiden Regelungen jeweils separat erfüllt sind.

Sachbezug statt Gehaltserhöhung: Wann Sachbezüge steuerlich und wirtschaftlich vorteilhaft sind

Sachbezüge können gegenüber Gehaltserhöhungen vorteilhaft sein, wenn sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gewährt werden. Beispielhaft gilt: Eine klassische Gehaltserhöhung ist regelmäßig lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Ein Sachbezug kann dagegen unter gesetzlichen Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenbegünstigt gewährt werden. Dadurch kann bei gleichem Arbeitgeberbudget ein höherer Nettovorteil entstehen.

Vergleich im Überblick

  • Gehaltserhöhung: regulär steuer- und sozialversicherungspflichtig 
  • Sachbezug: unter gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich begünstigt möglich 
  • Arbeitgeberbudget: planbarer bei klar definierten Benefit-Budgets 
  • Mitarbeitendennutzen: potenziell höherer wahrgenommener Nettovorteil 


Welche Vorteile im Einzelfall entstehen, hängt von der Ausgestaltung des Benefits und der Einhaltung der steuerlichen Vorgaben ab. Unsere Vergleichsszenarien helfen bei der Bewertung: Anhand unserer Steuerszenarien können Sie prüfen, welche Ausgestaltung für Ihr Unternehmen geeignet ist und wie sie sich im direkten Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhung finanziell auswirken. 

 

Sachbezug statt Gehaltserhöhung: Mehr Netto. Planbare Kosten.

Sachbezug statt Gehaltserhöhung: steuerlich effizienter bei planbaren Kosten. Steuerfreier Sachbezug & weitere Modelle: mehr Netto für Mitarbeitende. Jetzt Steuervorteils-Szenarien ansehen. 

 

Kurz erklärt

FAQ: Fragen & Antworten zum Sachbezug

FAQ: Steuer & Regelwerk

Was ist eine Sachbezugskarte? 

Eine Sachbezugskarte ist eine Prepaidkarte, über die Arbeitgeber steuerbegünstigte Sachbezüge digital bereitstellen können. Sie wird nicht als Barauszahlung gewährt und kann unter gesetzlichen Voraussetzungen für den monatlichen Sachbezug bis 50 Euro eingesetzt werden.

Wann bleibt ein Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei? 

Ein Sachbezug kann steuer- und sozialabgabenfrei bleiben, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die jeweilige Freigrenze eingehalten wird.

Was ist der Unterschied zwischen 50 Euro Sachbezug und 60 Euro Aufmerksamkeit? 

Die 50-Euro-Freigrenze gilt für monatliche Sachbezüge. Die 60-Euro-Regel gilt für Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes. Beide Regelungen können unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kombiniert werden.

Ist eine Gehaltsumwandlung erlaubt?  

Nein. Damit der steuerbegünstigte Vorteil greifen kann, muss der Sachbezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden; eine Gehaltsumwandlung ist ausgeschlossen.

Wann kann ein Sachbezug gegenüber einer Gehaltserhöhung vorteilhaft sein? 

Ein Sachbezug kann vorteilhaft sein, wenn er unter gesetzlichen Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenbegünstigt gewährt wird. Dadurch kann bei gleichem Arbeitgeberbudget ein höherer Nettovorteil für Mitarbeitende entstehen.

Ist die 50-Euro-Grenze eine Freigrenze oder ein Freibetrag? 

Es handelt sich um eine Freigrenze. Wird sie auch nur geringfügig überschritten, ist der gesamte Betrag in diesem Monat lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.


 

FAQ: Einführung & Betrieb

Wie schnell ist die Lösung eingeführt? 

Nach Setup und Payroll-Check können Sie die Benefits Card in wenigen klaren Schritten ausrollen: Mitarbeitende einladen, Aufladung starten und Karten ausgeben. Sie erhalten von Pluxee fertige Unterlagen für Ihr Onboarding der Belegschaft. 

Wie steuern wir Budgets und verhindern Überschreitungen? 

Sie definieren den monatlichen Betrag zentral. Für die Freigrenze gilt: Betrag pro Mitarbeitendem/Monat exakt steuern. 
 

 

FAQ: Akzeptanz & Nutzung 

Wo kann die Karte eingesetzt werden? 

Die Karte ist im Pluxee Akzeptanznetzwerk einsetzbar. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Pluxee Akzeptanzstellen. 

Ist mobiles Bezahlen via Apple Pay / Google Pay möglich? 

Ja, Mitarbeitende können die Benefits Card in ihr mobiles Wallet im Smartphone integrieren und kontaktlos zahlen. Mehr zum mobilen Bezahlen mit der Pluxee Karte. 
 

 

Whitepaper zur Anwendung des 50-Euro Sachbezugs

Das kostenlose Whitepaper „Anwendung der 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge“ erläutert ausführlich, auf welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie achten müssen und wie Sie den Sachbezug gewähren können. Außerdem informiert es über steuerliche Vorteile, die Sie als Arbeitgebende und auch Ihre Mitarbeitenden haben. Verständliche Anwendungsbeispiele runden das Whitepaper ab. Los geht's! 

 

FACHKRÄFTE BEGEISTERN

Talentierte Fachkräfte finden und halten? Arbeitgebermarke stärken? Angestellte wirklich begeistern? Mit der Pluxee Benefits Card erleben Sie Employer Branding auf einem völlig neuen Niveau. Top Benefits - Top Arbeitgeber! 

TEAMS MOTIVIEREN

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollbringen täglich großartige Leistungen. Unsere flexiblen Benefits sind der beste Weg, um dieses Engagement zu würdigen und weiter zu fördern. Ein Motivationsturbo für jeden Tag! 

STEUERVORTEILE NUTZEN

Sinnvolle Benefits in Zeiten knapper Budgets? Pluxee macht’s möglich. Denn mit einem steuerfreien Sachbezug werden nicht nur Ihre Angestellten glücklich. Als Arbeitgeber sparen Sie auch noch bares Geld. Eine Gewinn für alle! 

Größte regionale Akzeptanzstellen Netzwerk

Akzeptanzstellen für die Benefits Card können direkt im Nutzer-Portal eingesehen werden. Noch schneller funktioniert es mobil: In der Pluxee App stehen jederzeit alle Akzeptanzstellen in Ihrer Region übersichtlich zur Verfügung. Die App "Pluxee" ist für Android im Google Play Store oder für iOS im Apple App Store verfügbar. Let's go! 

Hinweis: Die Nutzung der Benefits Card (Sachbezugskarte) wurde zum 1. Januar 2022 aufgrund gesetzlicher Änderungen auf eine regionale Verwendung umgestellt. Das bedeutet, dass wir das deutschlandweite Netzwerk auf Regionen aufgeteilt haben. Ist die Einkaufsregion nicht optimal gewählt, ist ein Wechsel durch den Karteninhaber online möglich. 

 

Auswahl von Benefits Card Akzeptanzpartnern

Pluxee Shop für Firmen: Benefits Card online abschließen

Der schnellste Weg zur Benefits Card – für Unternehmen bis 20 Mitarbeitende und die rechtssichere Umsetzung des 50-Euro-Sachbezugs. Direkt im Pluxee-Shop bestellen und ohne Umwege starten. Sie erhalten eine digitale Prepaid-Lösung mit klarer Kostenübersicht und transparenter Preisgestaltung. Die monatliche Aufladung läuft automatisch gemäß Ihrer Konfiguration – weniger Aufwand, weniger Fehler, pünktlicher Benefit.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Schnelle Umsetzung – in kurzer Zeit startklar
  • Einfache Online-Verwaltung – zentral gesteuert
  • Transparente Preisgestaltung – volle Kostenkontrolle, jederzeit
  • Automatische Aufladung – jeden Monat zuverlässig nach Ihren Regeln 

Warum Unternehmen auf Pluxee vertrauen

Aufgrund der gestiegenen Preise haben wir mit der Pluxee Benefits Karte die ideale Maßnahme für unsere Mitarbeitenden ergriffen. Das motiviert die Kollegen und bindet sie langfristig an unser Unternehmen.

Constanze Frenzel, Assistenz der Geschäftsführung

Sirch Behältertechnik GmbH

Pluxee ist für uns ein zuverlässiger Partner: von der anfänglichen Erstberatung bis hin zur Lieferung der Produkte und weiteren Betreuung. Die Kommunikation ist immer genau richtig. Wir können es tatsächlich so nennen: Wir haben mit Pluxee das Rundum-Zufrieden-Paket erhalten.

Annette Lauria, HR Business Partner

Energie SaarLorLux AG

Da wir unseren Mitarbeitern einen Mehrwert bieten und uns gleichzeitig von den Mitbewerbern abheben möchten, haben wir uns für die Pluxee Benefits Card entschieden. Wir schätzen es sehr, einen kompetenten Ansprechpartner an unserer Seite zu haben, der uns jederzeit zur Verfügung steht. Eine Weiterempfehlung ist für uns ganz selbstverständlich.

Sandra Weiden, Personalreferentin

Braaker Mühle Brot- und Backwaren GmbH

Beratung anfordern oder online bestellen

Pluxee Benefits Card als Sachbezugskarte – so funktioniert der steuerfreie 50-Euro-Sachbezug. Lassen Sie sich zeigen, wie Sie den 50-Euro-Sachbezug als Mitarbeiter-Benefit digital, regelkonform und effizient umsetzen. 

Wir beraten Sie zu Einstieg, Ablauf, Voraussetzungen und Kosten – transparent und passgenau nach Ihrem Bedarf.

Tipp: Benefits Card für bis zu 20 Mitarbeiter:innen jetzt im Pluxee Shop bestellen

 

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