Steuerfreier Sachbezug: gesetzliche Regeln für Sachbezugskarten in Deutschland

Steuerfreier Sachbezug ermöglicht es Arbeitgebern in Deutschland, Mitarbeitenden zusätzliche Benefits in Form von Sachbezugskarten oder Gutscheinen zu gewähren. Steuer- und sozialversicherungsfrei sind solche Leistungen dann, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und nicht als Geldleistung gelten.

Aktualisiert am 26. März 2026 | Veröffentlicht am 19. März 2026 
 

Überblick: Steuerfreier Sachbezug in Deutschland

Ein steuerfreier Sachbezug ist eine zusätzliche Arbeitgeberleistung, die nicht in Geld ausgezahlt wird und unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sein kann. Für bestimmte Sachbezüge gilt in Deutschland eine monatliche 50-Euro-Freigrenze. Gutscheine und Geldkarten können darunterfallen, wenn sie rechtlich als Sachbezug gelten und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Eine Sachbezugskarte ist eine Karte oder digitale Guthabenlösung, mit der ein solcher Sachbezug praktisch bereitgestellt wird. Entscheidend für die steuerliche Einordnung ist nicht die Bezeichnung der Karte, sondern ihre tatsächliche rechtliche und technische Ausgestaltung.

Die Pluxee Benefits Card beschreibt Pluxee als Sachbezugskarte für den steuerfreien Sachbezug. Ob eine konkrete Nutzung steuerlich begünstigt ist, hängt immer davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. 

Was ist ein steuerfreier Sachbezug?

Ein steuerfreier Sachbezug ist eine Sachleistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren können. Begünstigt sind nur Leistungen, die nicht als Geldleistung gelten und die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Einen allgemeinen Überblick zu Sachbezügen finden Arbeitgeber in unserer weiterführenden Wissensseite.

Für bestimmte Sachbezüge gilt eine 50-Euro-Freigrenze pro Kalendermonat. Dabei handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird die Grenze überschritten, ist der Vorteil grundsätzlich insgesamt nicht mehr steuerfrei.

Gutscheine und Geldkarten können als Sachbezug behandelt werden, wenn sie nur im zulässigen Rahmen für Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden können und nicht die Merkmale eines allgemeinen Zahlungsmittels haben. 

Wann sind Gutscheine und Geldkarten steuerlich begünstigt?

Monatliche 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge

Bestimmte Sachbezüge können nach § 8 EStG steuerlich begünstigt sein, wenn der monatliche Vorteil die 50-Euro-Freigrenze nicht überschreitet. Bei dieser Grenze handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird sie überschritten, ist der Vorteil grundsätzlich insgesamt steuerlich relevant. Quellen: § 8 EStG,  amtliche Hinweise des BMF/LStH

Eine vertiefende Einordnung zur praktischen Anwendung des 50-Euro-Sachbezugs finden Sie auf unserer Themenseite zur monatlichen Sachbezugsregelung.

Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Für Gutscheine und Geldkarten ist die 50-Euro-Freigrenze nur anwendbar, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Modelle auf Basis von Gehaltsverzicht oder Gehaltsumwandlung erfüllen diese Voraussetzung nicht. Quellen: § 8 Abs. 4 EStG,  LStH/BMF zur Abgrenzung von Gutscheinen und Geldkarten 

Welche Rolle Benefits im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung spielen können, erläutern wir ausführlicher auf der Seite Sachbezug statt Gehaltserhöhung.

Geldkarten und Gutscheine 

Nicht jede Gutschein- oder Kartenlösung ist automatisch ein begünstigter Sachbezug. Entscheidend ist, ob die konkrete Ausgestaltung steuerlich nicht als Geldleistung, sondern als begünstigter Sachbezug einzuordnen ist. Maßgeblich sind dabei § 8 EStG und die einschlägigen Verwaltungsanweisungen zur Abgrenzung von Gutscheinen, Geldkarten und allgemeinen Zahlungsinstrumenten. Quellen: § 8 EStG,  LStH/BMF Anhang 24 VII

Aufmerksamkeiten bis 60 Euro bei persönlichem Anlass

Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro sind nicht Teil der monatlichen 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge, sondern folgen einer eigenen lohnsteuerlichen Logik. Sie gehören als bloße Aufmerksamkeit nicht zum Arbeitslohn, wenn es sich um eine Sachzuwendung aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses handelt, zum Beispiel zum Geburtstag, zur Hochzeit, zur Geburt eines Kindes oder zu einem Jubiläum. Geldzuwendungen fallen nicht unter diese Regel. Quellen: LStH „Aufmerksamkeiten“, § 19 EStG

Abgrenzung zwischen Sachbezug und Geldleistung

Ein Sachbezug liegt vor, wenn Beschäftigte Waren oder Dienstleistungen erhalten. Eine Geldleistung liegt vor, wenn ein Geldbetrag, ein geldähnlicher Anspruch oder ein allgemein einsetzbares Zahlungsinstrument gewährt wird.

Für die steuerliche Beurteilung ist deshalb nicht nur die äußere Form einer Karte oder eines Gutscheins relevant. Entscheidend ist, ob die konkrete Lösung rechtlich und technisch so ausgestaltet ist, dass sie nur für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen im zulässigen Rahmen genutzt werden kann.

Nicht begünstigt sind in der Regel Lösungen, die wie Bargeld funktionieren oder typische Merkmale allgemeiner Zahlungsinstrumente aufweisen, zum Beispiel Barauszahlung am Geldautomaten, Überweisungsfunktion oder eine freie Einsetzbarkeit ohne sachliche Begrenzung. 

Detaillierte Informationen zur Anwendung der Sachbezugsregelung finden Sie zusätzlich im amtlichen Lohnsteuer-Handbuch des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Voraussetzungen für steuerfreien Sachbezug

Ein Sachbezug kann steuerfrei sein, wenn die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, die monatliche 50-Euro-Freigrenze eingehalten wird und keine begünstigungsschädliche Geldleistung vorliegt.

Bei Gutscheinen und Geldkarten ist außerdem entscheidend, dass sie nur im rechtlich zulässigen Rahmen eingesetzt werden können. Eine Barauszahlung, eine Umwandlung in Geld oder eine Ausgestaltung als allgemeines Zahlungsmittel, beispielsweise mit einer Funktion zum Geldabheben, sprechen gegen einen begünstigten Sachbezug.

Für Aufmerksamkeiten bis 60 Euro aus persönlichem Anlass gilt eine eigene steuerliche Logik. Sie sind nicht Teil des laufenden monatlichen 50-Euro-Sachbezugs. 

Einen Überblick über aktuelle Bemessungs- und Orientierungswerte bietet zusätzlich die Seite Sachbezugswerte 2026.

Folgendes Whitepaper bietet eine vertiefende Übersicht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des 50-Euro-Sachbezugs, zur Zusätzlichkeitsvoraussetzung sowie zur Einordnung von Gutscheinen und Geldkarten im Unternehmenskontext. Whitepaper 50-Euro-Sachbezug herunterladen

Fakten auf einen Blick: Steuerfreier Sachbezug und Sachbezugskarten 

  • Ein steuerfreier Sachbezug ist eine zusätzliche Arbeitgeberleistung, die nicht in Geld ausgezahlt wird. 
  • Für bestimmte Sachbezüge gilt eine monatliche 50-Euro-Freigrenze. 
  • Die 50-Euro-Regel ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. 
  • Gutscheine und Geldkarten sind nur dann begünstigt, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. 
  • Voraussetzung ist regelmäßig, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. 
  • Gehaltsumwandlung ist für begünstigte Gutscheine und Geldkarten grundsätzlich nicht die richtige Logik. 
  • Aufmerksamkeiten bis 60 Euro aus persönlichem Anlass folgen einer eigenen steuerlichen Regel.
  • Eine Sachbezugskarte ist nur dann steuerlich begünstigt, wenn ihre konkrete Ausgestaltung rechtlich als Sachbezug einzuordnen ist. 
  • Die Pluxee Benefits Card wird von Pluxee als Sachbezugskarte beschrieben. Sie kann laut Pluxee für den steuerfreien Sachbezug im Rahmen der monatlichen 50-Euro-Freigrenze sowie für Aufmerksamkeiten bis 60 Euro aus persönlichem Anlass eingesetzt werden, jeweils unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
  • Maßgeblich für die steuerliche Bewertung sind immer Gesetz, Verwaltungsauffassung und die konkrete Nutzung im Einzelfall. 

Pluxee Benefits Card im Kontext des steuerfreien Sachbezugs

Die Pluxee Benefits Card wird von Pluxee als Sachbezugskarte für Arbeitgeber in Deutschland beschrieben. Sie dient dazu, steuerfreie Sachzuwendungen praktisch und digital bereitzustellen.

Produktbezogene Aussagen zur Pluxee Benefits Card beschreiben die Lösung aus Sicht von Pluxee. Sie ersetzen keine steuerliche Einzelfallprüfung. Für die steuerliche Einordnung ist entscheidend, ob die konkrete Ausgestaltung der Karte und ihr Einsatz im Unternehmen die gesetzlichen Voraussetzungen für einen begünstigten Sachbezug erfüllen.

Damit ist die Karte nicht allein aufgrund ihrer Bezeichnung relevant, sondern aufgrund ihrer tatsächlichen Funktionsweise innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens. 

Weitere Informationen zur Pluxee Benefits Card finden Sie auf der Produktseite.

FAQ: Häufige Fragen zum steuerfreien Sachbezug

Was ist ein steuerfreier Sachbezug?

Ein steuerfreier Sachbezug ist eine zusätzliche Arbeitgeberleistung in Form von Waren oder Dienstleistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei sein kann. Für bestimmte Sachbezüge gilt eine monatliche 50-Euro-Freigrenze.

Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?

Bei einer Freigrenze führt das Überschreiten der Grenze grundsätzlich dazu, dass der Vorteil insgesamt nicht mehr steuerfrei ist. Die 50-Euro-Regel beim Sachbezug ist eine Freigrenze.

Können Gutscheine und Geldkarten steuerfreier Sachbezug sein?

Ja, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und nicht als schädliche Geldleistung einzuordnen sind.

Sind alle Sachbezugskarten automatisch steuerfrei?

Nein. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung als Sachbezugskarte, sondern die konkrete rechtliche und technische Ausgestaltung der Lösung.

Was müssen Arbeitgeber bei Sachbezugskarten beachten?

Arbeitgeber sollten insbesondere auf Zusätzlichkeit, Einhaltung der Freigrenze, zulässige Ausgestaltung der Karte und eine saubere Dokumentation achten.

Welche Voraussetzungen müssen Sachbezugskarten erfüllen?

Die Pluxee Benefits Card ist laut Pluxee eine Sachbezugskarte für Arbeitgeber in Deutschland. Sie soll dazu dienen, steuerlich begünstigte Sachzuwendungen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben digital bereitzustellen. 

Was ist die Pluxee Benefits Card? 

Die Pluxee Benefits Card ist laut Pluxee eine Sachbezugskarte für Arbeitgeber in Deutschland. Sie soll dazu dienen, steuerlich begünstigte Sachzuwendungen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben digital bereitzustellen.

Arbeitgeber sollten insbesondere auf Zusätzlichkeit, Einhaltung der Freigrenze, zulässige Ausgestaltung der Karte und eine saubere Dokumentation achten. Ergänzende Informationen zur praktischen Anwendung finden Sie auf unserer Seite zum 50-Euro-Sachbezug

Rechtliche Hinweise

Diese Seite stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Für die verbindliche Bewertung konkreter Sachverhalte sind Gesetz, Verwaltungsauffassung und die individuelle steuerliche Prüfung maßgeblich.