Frau lacht und hat es rote Kaffeetasse in der Hand.

Sachbezug 2026 – Sachbezugswerte für steuerfreie Essenszuschüsse & Gehaltsextras

6 Oktober 2025

Sachbezüge in Form eines Mittagessens oder Gutscheinkarten werden von immer mehr Unternehmen eingesetzt, um ihre Attraktivität als Arbeitgeber:innen zu stärken und die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten zu fördern. Ziel ist es, Beschäftigten unabhängig von einem eigenen Betriebsrestaurant eine gesunde Mahlzeit oder kleine finanzielle Extras zu ermöglichen – ganz egal, ob sie im Büro oder im Homeoffice arbeiten.

Der Sachbezugswert für die arbeitstägliche Verpflegung wird dabei regelmäßig an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Im Jahr 2026 wird sich dieser Betrag voraussichtlich auf 4,57 Euro pro Mittagessen belaufen. 

Für Geschenkgutscheine gilt dagegen eine Freigrenze von 50 Euro pro Person pro Monat

Details zu dieser Regelung und wie Unternehmen mit dem Pluxee Restaurant Gutschein oder der Pluxee Benefits Card das Gehalt ihrer Mitarbeiter:innen über den Sachbezugswert hinaus steuerfrei erhöhen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Voraussichtliche Sachbezugswerte 2026 für Verpflegung

Die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 werden auf Grundlage der Verbraucherpreisentwicklung wieder angepasst. Die sogenannte Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) regelt, dass bestimmte Sachleistungen und geldwerte Vorteile in der Sozialversicherung begünstigt werden. Von dieser Regelung profitieren auch Inhaber:innen von Essensgutscheinen, wie dem Pluxee Restaurant Gutschein. Die geltende SvEV-Anpassung hat aufgrund der Steigerung bei den Verbraucherpreisen zu einer Erhöhung der Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten geführt. 

Ab dem 1. Januar 2026 steigt voraussichtlich der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung. Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten gelten ab diesem Zeitpunkt folgende Werte: 

  • Frühstück: 2,37 Euro (2025: 2,30 Euro)

  • Mittag- oder Abendessen: 4,57 Euro (2025: 4,40 Euro) 

Für Arbeitgeber:innen bedeutet die Anhebung, dass sie ihren Mitarbeiter:innen weiterhin einen steuerfreien oder pauschal versteuerten Essenszuschuss gewähren können – etwa in Form von Essensgutscheinen, digitalen Essensmarken oder kantinenbezogenen Zuschüssen. Beschäftigte profitieren unmittelbar von einem höheren steuerfreien Verpflegungszuschuss, der ihre täglichen Ausgaben für Mahlzeiten entlastet. Unter gewissen Umständen können Begünstigte aber auch darüber hinaus profitieren, wie der folgende Abschnitt zeigt. 

 

Bis zu 7,67 Euro pro Arbeitstag für Verpflegung 

Unternehmen können über den Sachbezugswert hinaus das Gehalt ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuerfrei erhöhen. Das ist möglich, indem der Essenszuschuss in Form von Essensgutscheinen oder Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Auf diese Weise werden Arbeitgber:innen ihren Beschäftigten im Jahr 2026 bis zu 7,67 Euro je Arbeitstag als Verpflegungszuschuss voraussichtlich erstatten können. 

Der maximale Verpflegungszuschuss von 7,67 Euro besteht dabei aus zwei Teilen: 

  • Der amtliche Sachbezugswert von 4,57 Euro, der vorteilhaft pauschal versteuert oder von den Mitarbeiter:innen getragen wird. 

  • Ein gänzlich steuer- und sozialabgabenfreier Arbeitgeberzuschuss in Höhe von bis zu 3,10 Euro

 

Entwicklung Sachbezugswerte am Beispiel für ein Mittag- oder Abendessen
  2026 (geplant) 2025 Bemerkung
Sachbezugswert 4,57 € 4,40 € Pauschalsteuer oder Beteiligung MA
Essenszuschuss 3,10 € 3,10 € Steuer- & sozialabgabenfrei
Wert 7,67 € 7,50 € Maximaler Wert pro Arbeitstag

 

Verantwortungsbewusste Arbeitgeber:innen können ihre Mitarbeiter:innen also voraussichtlich ab 2026 mit einem Verpflegungszuschuss in Höhe von bis zu 7,67 Euro (4,57 € + 3,10 €) pro Person und Arbeitstag unterstützen. 

 

Gesundheit fördern und Employer Branding stärken –  mit dem Pluxee Restaurant Gutschein 

Immer mehr Unternehmen entscheiden sich dafür, die gesunde und regelmäßige Verpflegung ihrer Mitarbeiter:innen aktiv zu fördern. Essensgutscheine wie der Pluxee Restaurant Gutschein sind dafür die perfekte Lösung. Mit ihnen leisten Arbeitgeber:innen nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Zufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit ihrer Belegschaft, sondern positionieren ihr Unternehmen auch als attraktiven Arbeitsplatz für die dringend benötigten Fachkräfte von morgen.  Mit dem aktuellen Höchstbetrag von 7,50 Euro (2025) pro Arbeitstag gleichen Arbeitgeber:innen aber auch inflationsbedingte Belastungen ihrer Mitarbeiter:innen effektiv aus und realisieren eine betriebliche Sozialleistung, die sich steuerlich auszahlt. Denn im Gegensatz zur klassischen Gehaltserhöhung maximieren Essensgutscheine bei gleichbleibenden Lohnnebenkosten den Wert des Nettolohns. Am Ende des Monats bleibt einfach mehr Geld im Portemonnaie. 

 

Abbildung: Pluxee Restaurant Gutschein
Pluxee Restaurant Gutschein  |  © Copyright Pluxee – Alle Rechte vorbehalten 

 

Bis zu 50 Euro pro Monate für Geschenkgutscheine

Neben Essenszuschüssen können Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen auch monatliche Sachzuwendungen in Form von Geschenkgutscheinen gewähren – steuerfrei bis zu 50 Euro pro Monat. Diese Freigrenze ist gesetzlich in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG verankert und ermöglicht es Unternehmen, ihren Mitarbeiter:innen bis zu 600 Euro jährlich zusätzlich zum Gehalt zukommen zu lassen, ganz ohne Abzüge für Steuern oder Sozialabgaben.

Solche Gutscheine eignen sich ideal als Anerkennung für besondere Leistungen, Geburtstage oder Jubiläen und sind eine einfache Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen, ohne die Lohnnebenkosten zu erhöhen.

Die Pluxee Benefits Card: Steuerfreies Gehaltsextra auf Basis des Sachbezugs

Eine besonders einfache und flexible Lösung für steuerfreie Sachzuwendungen ist die Pluxee Benefits Card. Sie basiert direkt auf der 50-Euro-Freigrenze und bietet Unternehmen eine moderne, digitale Alternative zu Papiergutscheinen. Die wiederaufladbare Karte kann monatlich mit bis zu 50 Euro aufgeladen werden – steuer- und sozialabgabenfrei. Mitarbeiter:innen nutzen sie anschließend flexibel bei zahlreichen Akzeptanzstellen in ganz Deutschland, etwa beim Tanken, Einkaufen, in Restaurants, im Einzelhandel, für Freizeitaktivitäten oder Mode. Damit vereint die Pluxee Benefits Card Mitarbeiter:innenbindung, Motivation und Nachhaltigkeit in einem einfachen System.Arbeitgeber:innen profitieren gleichzeitig von:

  • einer unkomplizierten Abwicklung
  • steuerlicher Optimierung
  • hoher Akzeptanz bei Mitarbeiter:innen
  • klarer Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Die Benefits Card ist damit die perfekte Ergänzung zum Pluxee Restaurant Gutschein – oder einzeln oder beide gemeinsam, sie sind ein starkes Duo für steuerfreie Mitarbeiter-Benefits im Jahr 2026!

2 Pluxee Karten
Pluxee Benefits Card | © Copyright Pluxee – Alle Rechte vorbehalten

 

Restaurant Gutschein & Benefits Card als perfekte Win-Win-Lösung

Egal ob tägliche Mahlzeit oder monatlicher Sachbezug: Pluxee bietet flexible Lösungen, mit denen sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter:innen profitieren.

 

Vorteile für Unternehmen

  • Bindung wertvoller Fachkräfte durch spürbare Wertschätzung
  • Förderung von Gesundheit, Motivation und Produktivität
  • Unkomplizierte und sichere Abwicklung: Pluxee kümmert sich um die gesamte Verwaltung des steuerfreien Essenszuschusses und gewährleistet die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen. 
     

Vorteile für Mitarbeiter:innen

  • Gesunde Ernährung durch Essenszuschüsse
  • Mehr finanzieller Spielraum durch steuerfreie Benefits 
  • Flexible Nutzung von Mittagessen bis Shopping

     

Fazit: Steuerfreie Sachzuwendungen bleiben 2026 attraktiv

Sachbezüge wie der Pluxee Restaurant Gutschein und die Pluxee Benefits Card gehören auch 2026 zu den beliebtesten und effektivsten Mitarbeiter:innen-Benefits. Sie fördern Gesundheit, Motivation und Zufriedenheit, ohne das Lohnbudget zu belasten – eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten! Unternehmen, die diese Möglichkeiten nutzen, zeigen moderne Wertschätzung und sichern sich einen klaren Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte.

Möchten Sie mehr über den steuerfreien Essenszuschuss oder die Benefits Card erfahren? Wir beraten Sie gerne persönlich und zeigen, wie einfach Sie beide Benefits in Ihrem Unternehmen einsetzen können.