Ist der Verpflegungszuschuss steuerfrei?
Für Arbeitnehmer:innen kann der Verpflegungszuschuss steuerfrei gewährt werden, wenn das Unternehmen den Sachbezug (= Pflichtteil, 4,57 € in 2026) pauschal versteuert. Der Arbeitgeberanteil (3,10 €) ist grundsätzlich auch für das Unternehmen steuerfrei, kann aber nur in Kombination mit dem Pflichtanteil gewährt werden.
Für Arbeitgeber:innen ist der Verpflegungszuschuss steuerfrei umzusetzen, wenn der Sachbezug aus dem Nettolohn des Teammitglieds entnommen wird und das Unternehmen den steuerfreien Arbeitgeberanteil hinzuaddiert.
Zählt Home Office auch als Arbeitstag?
Ja, auch im Home Office haben Ihre Mitarbeiter:innen Anspruch auf den Verpflegungszuschuss.
Können auch Vollzeitkräfte den Verpflegungszuschuss erhalten?
Nein, auch Teilzeitbeschäftige, die weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten und damit keine gesetzlich geregelte Ruhepause haben, sowie Minijobber:innen können einen ihn erhalten (vgl. BMF-Schreiben vom 18.01.2019).
Ist der Verpflegungszuschuss eine Gehaltserhöhung?
Nein, der Verpflegungszuschuss ist kein Gehalt, sondern ein steuerbegünstigter Sachbezug, der zusätzlich zum Lohn gewährt wird – er erhöht allerdings trotzdem das Nettogehalt ihrer Teammitglieder.