FAQ: Steuer & Regelwerk
Ist die 50-Euro-Grenze eine Freigrenze oder ein Freibetrag?
Es handelt sich um eine Freigrenze. Wird sie auch nur geringfügig überschritten, ist der gesamte Betrag in diesem Monat lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Welche Voraussetzung ist entscheidend?
Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung (Verzicht auf Barlohn zugunsten des Sachbezugs) ist nicht zulässig.
Kann ich Sachbezug und Aufmerksamkeit kombinieren?
Ja, das sind verschiedene Regelbereiche. Monatlicher Sachbezug bis 50 € ist getrennt von Aufmerksamkeiten bis 60 € pro Anlass (z. B. Geburtstag, Hochzeit). Wichtig ist eine Dokumentation des Anlasses.
Was passiert, wenn Mitarbeitende den Betrag nicht ausgeben?
Das Guthaben bleibt auf der Karte und kann später genutzt werden. Für die steuerliche Betrachtung zählt die Zuwendung (Aufladung) im jeweiligen Monat.
FAQ: Einführung & Betrieb
Wie schnell ist die Lösung eingeführt?
Nach Setup und Payroll-Check können Sie die Benefits Card in wenigen klaren Schritten ausrollen: Mitarbeitende einladen, Aufladung starten und Karten ausgeben. Sie erhalten von Pluxee fertige Unterlagen für Ihr Onboarding der Belegschaft.
Wie steuern wir Budgets und verhindern Überschreitungen?
Sie definieren den monatlichen Betrag zentral. Für die Freigrenze gilt: Betrag pro Mitarbeitendem/Monat exakt steuern.
FAQ: Akzeptanz & Nutzung
Wo kann die Karte eingesetzt werden?
Die Karte ist im Pluxee Akzeptanznetz einsetzbar. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Pluxee Akzeptanzstellen.
Ist mobiles Bezahlen via Apple Pay / Google Pay möglich?
Ja, Mitarbeitende können die Benefits Card in ihr mobiles Wallet im Smartphone integrieren und kontaktlos zahlen. Mehr zum mobilen Bezahlen mit der Pluxee Karte.
Glossar
Sachbezug (50 Euro)
Sachleistungen, die unter Einhaltung der Voraussetzungen bis zur monatlichen Freigrenze steuer- und abgabenfrei gewährt werden können.
Freigrenze
Bei Überschreitung der Freigrenze wird der gesamte Betrag steuer- und abgabenpflichtig (nicht nur der übersteigende Teil).
Zusätzlichkeit
Voraussetzung, dass der Sachbezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt wird; keine Umwandlung von Barlohn.
Aufmerksamkeiten (60 Euro pro Anlass)
Sachzuwendungen zu einem persönlichen Anlass (z. B. Geburtstag), bis zur Grenze von 60 € pro Anlass möglich; getrennt vom monatlichen Sachbezug.