Bis wann kann ich meine gesammelten Gutscheine aus dem letzten Jahr einreichen?

Damit Ihre gesammelten Gutscheine aus dem vergangenen Jahr erfolgreich bearbeitet werden können, müssen bestimmte zeitliche Vorgaben eingehalten werden.

Der entscheidende Stichtag:

  • Frist: Die Gutscheine müssen spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres bei uns eingelangt sein.
  • Eingangsdatum zählt: Bitte senden Sie die Gutscheine rechtzeitig ein, da das Eingangsdatum entscheidend ist – nicht das Absendedatum.

Konsequenzen bei Fristüberschreitung:

  • Später eingereichte Gutscheine können aus abrechnungstechnischen Gründen leider nicht mehr angenommen werden.

Hinweise für einen reibungslosen Ablauf:

  • Lesbarkeit: Achten Sie darauf, dass alle Gutscheine vollständig und gut lesbar sind.
  • Versand: Wir empfehlen, den Versand frühzeitig vorzunehmen oder nachverfolgbar zu versenden (z. B. per Einschreiben), um die Fristen sicher einzuhalten.

So stellen Sie sicher, dass Ihre eingereichten Gutscheine ordnungsgemäß berücksichtigt werden.