Gutscheine für Mitarbeiter:innen als Sachzuwendungen an Arbeitnehmer:innen

Wir zeigen Ihnen, welche Sachzuwendungen es gibt, warum gerade Gutscheine für Mitarbeiter:innen so attraktiv sind und wie sich die entsprechenden Gutscheine und Gutscheinkarten unterscheiden.

In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten inklusive Fachkräftemangel und steigenden Lebenshaltungskosten suchen Unternehmen nach Mitteln und Wegen, ihre Mitarbeiter:innen zu motivieren und langfristig zu binden.

Neben Gehaltserhöhungen stellen insbesondere Sachzuwendungen eine attraktive Form der Mitarbeitermotivation dar – und besonders beliebt sind dabei Gutscheine für Mitarbeiter:innen

Benefits-Studie bestätigt Erfolg von gutscheinbasierten Benefits

Warum sind Gutscheine für Mitarbeiter so beliebt?

Der Grund liegt auf der Hand: Gutscheine sind flexibel einsetzbar, kommen daher auch bei heterogenen Teams gut an und können gleichzeitig steuerlich attraktiv gestaltet werden. Sie ermöglichen es, Wertschätzung sichtbar zu machen, ohne dass für Unternehmen hohe Lohnnebenkosten entstehen. Für Arbeitnehmer:innen wiederum bedeutet ein monatlicher Gutschein eine spürbare Kaufkraftsteigerung im Alltag – sei es beim Tanken, beim Einkaufen oder bei Freizeitaktivitäten.

Damit sind Gutscheine eine moderne Form der Mitarbeitermotivation, die sich für beide Seiten lohnt: Sie fördern die Zufriedenheit und Loyalität  im Team und bieten Unternehmen ein kosteneffizientes Instrument der Mitarbeiterbindung.

Nutzung von Gutscheinen durch Mitarbeiter

In Deutschlands größter Marktstudie hat Pluxee – gemeinsam mit der Unternehmensberatung Roland Berger und führenden Partnern aus dem Employee-Benefits-Bereich – über 1.700 HR-Verantwortliche zur Zukunft von Mitarbeiter-Benefits befragt,

Gutscheinbasierte Leistungen werden von vielen Arbeitnehmenden als ein Bargeldäquivalent wahrgenommen, das den Betrag erhöht, der ihnen jeden Monat zur Verfügung steht.

– Fabian Neuen, Partner bei Roland Berger

Was sind Sachzuwendungen an Arbeitnehmer:innen?

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer:innen sind Zusatzleistungen, die nicht in Geld, sondern in Form von Waren oder Dienstleistungen gewährt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

Diese Sachzuwendungen zählen nicht als regulärer Arbeitslohn, solange sie innerhalb der steuerlichen Freibeträge bleiben. Richtig eingesetzt, sind sie eine attraktive Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung. 

Welche steuerfreien Mitarbeiter-Gutscheine können als Sachzuwendungen gewährt werden?

Wenn es um Gutscheine geht, gibt es unterschiedliche Formen von Sachzuwendungen, die steuerrechtlich unterschiedlich behandelt werden: 

  1. Gutscheine für Geschenke oder den monatlichen Sachbezug

    Hier kommt der steuerfreie 50-Euro-Sachbezug zur Anwendung, der in Form von Einkaufs- und Tankgutscheinen oder auch Gutscheinkarten mit einem regional beschränkten, jedoch vielfältigem Akzeptanzpartnernetz gewährt werden kann. Zu bestimmten besonderen Anlässen lassen sich auch bis zu 60 Euro steuerfrei auf diese sogenannten „Sachbezugskarten“ laden.

    Sofern diese beiden Freigrenzen nicht überschritten, bleiben Sachzuwendungen immer steuerfrei.
     

  2. Gutscheine für den Verpflegungszuschuss

    Mit Restaurantgutscheinen ist es nicht ganz so einfach wie mit Geschenkgutscheinen. Denn der sogenannte Verpflegungszuschuss besteht aus zwei Teilen:

    1. dem Sachbezug, in Höhe von bis zu 4,40 Euro, der pauschalversteuert oder aus dem Nettoeinkommen der Arbeitnehmer:innen beglichen werden kann und
    2. dem Arbeitgeberanteil, der bis zu 3,10 Euro steuerfrei gewährt werden kann.

 

Was beide Arten von Gutscheinen eint ist, dass der deutsche Gesetzgeber für deren Verwendung als Sachbezug strenge Regeln erlassen hat. Grundsätzlich gilt: 

  • Gutscheine stellen keinen Bargeldersatz dar

    Steuerfreie oder -begünstigte Gutscheine dürfen nicht wie Geld frei einsetzbar sein und auch nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Prepaid-Gutscheinkarten sind unter folgenden Bedingungen nutzbar.

  • Gutscheine müssen an einen klaren Verwendungszweck gebunden sein  

    Gutscheine und wiederaufladbare Gutscheinkarten müssen auf konkrete Waren oder Dienstleistungen beschränkt sein. Universalgutscheine für einen Marketplace, auf dem nicht nur Eigenprodukte des Händlers vertrieben werden, sind daher nicht gestattet.

 

Welcher Mitarbeiter-Gutschein eignet sich für welchen Zweck?

Dass Gutscheine die klügste Wahl bei steuerfreien bzw. steuerbegünstigten Sachzuwendungen sind, ist klar. Denn erst sie ermöglichen die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine reibungsfreie Umsetzung. Darüber hinaus liegt es in der Natur von Gutscheinen bzw. Gutscheinkarten, dass sie – bei einem breiten Netzwerk von Akzeptanzpartnern – die individuellen Bedürfnisse der Belegschaft befriedigen. 

Doch welcher Gutschein für Mitarbeiter:innen ist der Richtige für Ihr Unternehmen? Das hängt von Ihrem Ziel ab: Wollen Sie Ihre Teams monatlich belohnen oder arbeitstäglich eine gesunde Mittagspause ermöglichen?
Beide Sachzuwendungen sind übrigens auch in Kombination möglich.

Benefits Card als Sachbezugskarte

Steigern Sie die monatliche Kaufkraft Ihrer Teams um bis zu 50 Euro brutto für netto. Und dank des riesigen Akzeptanzpartner-Netzwerks ist für Jede und Jeden garantiert das Richtige dabei.

Restaurant Gutscheine für Essenszuschuss

Bezuschussen Sie die Mittagspause Ihrer Belegschaft und fördern so deren Gesundheit und Motivation. Bis zu 112,50 Euro monatlich können Sie jedem Teammitglied steuerbegünstigt zur Verfügung stellen.

Fragen & Antworten

FAQ: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer:innen in Form von Gutscheinen

Sind Gutscheine für Mitarbeiter:innen immer steuerfrei?

Nein. Die Freigrenzen für die einzelnen Sachzuwendungen sind zwingend zu berücksichtigen.

Geschenk-Gutscheine und 50-Euro-Freigrenze: 
Gutscheine und Gutscheinkarten sind bis zur Grenze von 50 Euro pro Person pro Monat (inkl. Versand und/oder Verpackung) steuerfrei. 

Restaurant Gutscheine und Verpflegungszuschuss: 
Im Jahr 2025 liegt der steuer- und sozialabgabenfreie Zuschuss durch Arbeitgeber:innen bei 3,10 Euro pro Mitarbeiter:in udn Arbeitstag. Zusätzlich kann der Sachbezugswert i.H.v. 4,40 Euro pauschalversteuert oder als Beteiligung aus dem jeweiligen Nettolohn genutzt werden. Das ergibt einen steuerbegünstigten Essensgutschein von max. 7,50 Euro pro Tag und Mitarbeiter:in.

 

Welche Arten von Gutscheinen gelten als Sachzuwendungen an Arbeitnehmer:innen?

Erlaubt sind zweckgebundene Gutscheine, etwa für Tankstellen, Supermärkte, Shops oder die Sachbezugskarte mit einem umfangreichen Händlernetzwerk innerhalb der gesetzlich notwendigen Regio-Loops.

 

Können Unternehmen zusätzlich zu Gutscheinen für Mitarbeiter:innen weitere steuerfreie Leistungen gewähren?

Ja, aber jede Leistung hat eigene Regeln. Wichtig ist, dass verschiedene Freigrenzen und Freibeträge nicht miteinander vermischt werden. Alles zu steuerfreien Sachbezügen