Sind Gutscheine für Mitarbeiter:innen immer steuerfrei?
Nein. Die Freigrenzen für die einzelnen Sachzuwendungen sind zwingend zu berücksichtigen.
Geschenk-Gutscheine und 50-Euro-Freigrenze:
Gutscheine und Gutscheinkarten sind bis zur Grenze von 50 Euro pro Person pro Monat (inkl. Versand und/oder Verpackung) steuerfrei.
Restaurant Gutscheine und Verpflegungszuschuss:
Im Jahr 2025 liegt der steuer- und sozialabgabenfreie Zuschuss durch Arbeitgeber:innen bei 3,10 Euro pro Mitarbeiter:in udn Arbeitstag. Zusätzlich kann der Sachbezugswert i.H.v. 4,40 Euro pauschalversteuert oder als Beteiligung aus dem jeweiligen Nettolohn genutzt werden. Das ergibt einen steuerbegünstigten Essensgutschein von max. 7,50 Euro pro Tag und Mitarbeiter:in.
Welche Arten von Gutscheinen gelten als Sachzuwendungen an Arbeitnehmer:innen?
Erlaubt sind zweckgebundene Gutscheine, etwa für Tankstellen, Supermärkte, Shops oder die Sachbezugskarte mit einem umfangreichen Händlernetzwerk innerhalb der gesetzlich notwendigen Regio-Loops.
Können Unternehmen zusätzlich zu Gutscheinen für Mitarbeiter:innen weitere steuerfreie Leistungen gewähren?
Ja, aber jede Leistung hat eigene Regeln. Wichtig ist, dass verschiedene Freigrenzen und Freibeträge nicht miteinander vermischt werden. Alles zu steuerfreien Sachbezügen