Die Sachbezugskarte: Den 50-Euro-Sachbezug smart umsetzen

Personalverantwortliche stehen regelmäßig vor der Frage, wie sie Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeiter:innen zeigen können, ohne das Budget übermäßig zu belasten oder steuerliche Nachteile in Kauf zu nehmen.

Wir zeigen Ihnen, wie einfach und smart Sie Ihre Mitarbeiter:innen motivieren und gleichzeitig Steuern sparen.

Eine effektive Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung bietet die 50-Euro-Freigrenze, ideal umgesetzt in Form einer Sachbezugskarte. Dieses Instrument verbindet betriebswirtschaftliche Effizienz mit einem spürbaren Mehrwert für Beschäftigte und lässt sich flexibel in bestehende Benefits-Strategien integrieren. 

Im folgenden Beitrag beleuchten wir, wie die 50-Euro-Freigrenze funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Vorteile sich daraus für Arbeitgeber:innen ergeben.

Beispiele für Sachbezugskarten

1. Was ist der 50-Euro-Sachbezug?

Ein Sachbezug ist eine Leistung des Unternehmens, die Arbeitnehmer:innen zusätzlich zum Gehalt finanziell unterstützt, nicht jedoch in Form einer direkten Gehaltszahlung erfolgt. In Deutschland können Sachbezüge in der Höhe von bis zu 50 Euro pro Person pro Monat steuer- und abgabenfrei gewährt werden. Das macht sie besonders attraktiv für Unternehmen und deren Belegschaft.
 

Beispiele für die Verwendung des 50-Euro-Sachbezugs:

Was es konkret zu beachten gilt, um die Vorteile solcher Sachbezüge voll auszuschöpfen, lesen Sie hier.

Smarter als eine Gehaltserhöhung

2. Warum der 50-Euro-Sachbezug für Arbeitgeber:innen attraktiv ist

In Zeiten von Fachkräftemangel und steigenden Lebenshaltungskosten rückt die Frage nach attraktiven Zusatzleistungen immer stärker in den Fokus. Unternehmen stehen zunehmend vor der Herausforderung, ihre Mitarbeiter:innen nicht nur zu halten, sondern auch aktiv zu motivieren. Genau hier bietet die 50-Euro-Freigrenze eine clevere Lösung, etwa in Form einer Sachbezugskarte: Unternehmen können damit ihren Mitarbeiter:innen monatlich eine Sachzuwendung in Höhe von bis zu 50 Euro gewähren und das völlig steuer- und sozialabgabenfrei.

 

Langzeitstudie der R+V-Versicherung "Die Ängste der Deutschen 2024"
Langzeitstudie "Die Ängste der Deutschen 2024" der R+V-Versicherung, 09.10.2024

 


Diese Form der Gehaltsaufbesserung ist besonders beliebt, weil sie für beide Seiten Vorteile bringt. Mitarbeiter:innen freuen sich über einen spürbaren Mehrwert im Alltag, ohne dass dieser mit hohen Abzügen einhergeht. Für Unternehmen wiederum stellt die Sachbezugskarte eine kosteneffiziente Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung dar, die meist mit erheblichen Lohnnebenkosten verbunden ist. 

Ein weiterer Pluspunkt: Der Sachbezug kann monatlich flexibel eingesetzt werden und sorgt regelmäßig für positive Impulse im Arbeitsalltag. Ein Beispiel für eine 50-Euro-Freigrenze wäre etwa die monatliche Nutzung einer Prepaid-Sachbezugskarte für Lebensmitteleinkäufe oder Tankstellen.

Das gilt es steuerrechtlich zu beachten

3. Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen des 50-Euro-Sachbezugs

Die 50-Euro-Freigrenze basiert auf einer speziellen Regelung im Einkommensteuergesetz (EStG), genauer gesagt in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Laut dieser Vorschrift können Unternehmen ihren Angestellten bis zu 50 Euro monatlich als Sachbezug gewähren, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen.

Damit der Sachbezug aber auch wirklich steuerfrei bleibt, muss er diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss sich um eine Sachzuwendung handeln, z.B. Gutscheine, Sachgeschenke oder in Form einer Sachbezugskarte.
  • Eine Barauszahlung ist nicht erlaubt. Der Betrag darf also nicht direkt auf das Konto der Mitarbeiter:innen überwiesen werden.

Seit 1.1.2022 müssen Sachbezugskarten zudem laut dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) gesetzliche Begrenzungen aufweisen, und daher entweder

  • für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern mit einem professionellen Emittenten eingesetzt werden können,
  • für den Erwerb eines sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspektrums eingesetzt werden können, oder
  • beschränkt sein auf den Einsatz im Inland und auf Wunsch eines Unternehmens oder öffentlichen Stelle für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke bereitgestellt werden.

Durch den gezielten Einsatz dieser Möglichkeiten können Unternehmen die 50-Euro-Freigrenze als effizientes Instrument zur Mitarbeiterbindung nutzen.

Whitepaper: Anwendung des steuerfreien 50-Euro-Sachbezugs

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So unterscheiden sich 50- & 60-€-Sachbezug

4. Abgrenzung zum 60-Euro-Sachbezug

Neben der monatlichen 50-Euro-Freigrenze haben Arbeitgeber:innen auch die Möglichkeit, ihren Teams weitere Zuwendungen im Rahmen der 60-Euro-Freigrenze steuerfrei zukommen zu lassen. Doch obwohl sich die Beträge ähneln, unterscheiden sich die beiden steuerfreien Sachbezugswerte in ihrer Anwendung und Zielsetzung deutlich.

50-Euro-Freigrenze

Dabei handelt es sich um eine monatliche, steuerfreie Sachleistung ohne konkreten Anlass. Er eignet sich ideal für laufende Mitarbeiterprogramme, da er planbar und wiederkehrend ist, sowie automatisiert umgesetzt werden kann.

60-Euro-Freigrenze

Diese Form des Sachbezugs ist anlassbezogen und darf daher nur gelegentlich gewährt werden für besondere Anlässe, wie z.B. als Geschenk für Geburtstage, Jubiläen oder besondere berufliche Erfolge. 

Unser Tipp: Beide Freigrenzen können parallel genutzt werden, solange sie getrennt behandelt und die jeweiligen Bedingungen eingehalten werden. Mitarbeiter:innen erhalten in den betreffenden Monaten also insgesamt bis zu 110 Euro steuerfrei zusätzlich zu ihrem Gehalt. 

Darum lohnt sich die Sachbezugskarte

5. Vorteile des 50-Euro-Sachbezugs für Arbeitgeber:innen

Eine Sachbezugskarte hilft Unternehmen nicht nur dabei, Steuern zu sparen, sondern ist auch ein smartes Instrument für moderne Personalstrategien. 

Hier die 5 wichtigsten Vorteile der 50-Euro-Freigrenze für Arbeitgeber:innen:

  1. Keine Lohnnebenkosten:
    Sachbezüge bis 50 Euro monatlich sind lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Das spart bares Geld im Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhung.
  2. Förderung der Mitarbeitermotivation:
    Regelmäßige Zusatzleistungen als Zeichen der Wertschätzung steigern Zufriedenheit und Leistungsbereitschaft.
  3. Stärkere Mitarbeiterbindung:
    Wer sich wertgeschätzt fühlt, orientiert sich seltener neu am Arbeitsmarkt. Eine Sachbezugskarte ist somit ein einfacher Hebel zur langfristigen Bindung von Mitarbeiter:innen.
  4. Flexibles Vergütungsmodell:
    Der steuerfreie Sachbezug lässt sich individuell und unkompliziert in bestehende Benefit-Strukturen integrieren.
  5. Wettbewerbsvorteil im Recruiting: 
    Zusatzleistungen erhöhen die Attraktivität von Unternehmen, die damit im Kampf um gefragte Fach- und Nachwuchskräfte punkten.

Podcast: „Sachbezüge optimal nutzen“

Im Podcast „Sei doch nicht besteuert“ sprechen Fabian Walter alias 'Steuerfabi' und Christian Gebert von steuerberaten.de mit unserem CEO Andreas Sticha über steuerfreie Gehaltsextras und wie man Sachbezüge optimal nutzt.

Integration in Benefits-Portfolio

6. Wie Unternehmen die 50-Euro-Sachbezugskarte erfolgreich einsetzen

Besonders beliebt für die Umsetzung der 50-Euro-Freigrenze sind, wie bereits erwähnt, Sachbezugskarten. Diese lassen sich flexibel einsetzen und bieten einen direkten Nutzen im Alltag, z.B. beim täglichen Einkauf im Supermarkt oder in Online-Shops, einer erholsamen Mittagspause im Restaurant oder um einfach wieder einmal das Auto volltanken zu können. Beliebte Lösungen wie die Pluxee Benefits Card bieten dafür ein großes Netz an vielfältigen Akzeptanzstellen.

Auch die Integration in bestehende HR-Prozesse ist mit dem richtigen Partner denkbar unkompliziert. Denn Anbieter von Sachbezugskarten wie Pluxee übernehmen von der Bereitstellung über die Verwaltung bis hin zur rechtssicheren Dokumentation die komplette Abwicklung. Der administrative Aufwand bleibt damit auch bei einer größeren Anzahl an Beschäftigten gering. Durch die flexible Gestaltung eignet sich die 50-Euro-Sachbezugskarte für Unternehmen jeder Größe und Branche als fester Bestandteil einer modernen Vergütungsstrategie – ob im Handwerk, im Dienstleistungsbereich oder in der Industrie.

7. Die Sachbezugskarte in der Praxis

Aufgrund der gestiegenen Preise haben wir mit der Pluxee Benefits Karte die ideale Maßnahme für unsere Mitarbeitenden ergriffen. Das motiviert die Kollegen und bindet sie langfristig an unser Unternehmen.

Constanze Frenzel, Assistenz der Geschäftsführung

Sirch Behältertechnik GmbH

Da wir unseren Mitarbeitern einen Mehrwert bieten und uns gleichzeitig von den Mitbewerbern abheben möchten, haben wir uns für die Pluxee Benefits Card entschieden. Wir schätzen es sehr, einen kompetenten Ansprechpartner an unserer Seite zu haben, der uns jederzeit zur Verfügung steht. Eine Weiterempfehlung ist für uns ganz selbstverständlich.

Sandra Weiden, Personalreferentin

Braaker Mühle Brot- und Backwaren GmbH

Pluxee ist für uns ein zuverlässiger Partner: von der anfänglichen Erstberatung bis hin zur Lieferung der Produkte und weiteren Betreuung. Die Kommunikation ist immer genau richtig. Wir können es tatsächlich so nennen: Wir haben mit Pluxee das Rundum-Zufrieden-Paket erhalten.

Annette Lauria, HR Business Partner

Energie SaarLorLux AG

Fazit

8. Die 50-Euro-Sachbezugskarte als kleine Maßnahme mit großer Wirkung

Die 50-Euro-Sachbezugskarte ist eine bewährte Möglichkeit, Mitarbeiter:innen regelmäßig Wertschätzung zu zeigen. Sie ist steuerfrei und bietet spürbaren Nutzen im Alltag. Für Unternehmen stellt sie eine effiziente Ergänzung zur klassischen Vergütung dar, die sowohl die Mitarbeiterbindung als auch die Arbeitgeberattraktivität stärkt. 

Wer heute clever belohnen will, setzt auf Benefits mit echtem Mehrwert und ein 50-Euro-Sachbezug gehört definitiv dazu.

Mit einer Sachbezugskarte wie der Pluxee Benefits Card lässt sich diese Form der Wertschätzung besonders flexibel umsetzen. Unternehmen können damit ihre Mitarbeiter:innen unterstützen und ohne viel Aufwand große Wirkung erzielen.

Sie wollen mehr über die Pluxee Benefits Card wissen? Kontaktieren Sie uns. Wir zeigen Ihnen attraktive Möglichkeiten für Ihr Unternehmen!