
Steuerfreie Geschenke für Mitarbeitende
9 Dezember 2024
Geschenke sind eine großartige Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertzuschätzen und die Motivation im Team zu steigern. Besonders attraktiv wird diese Geste, wenn sie auch steuerlich vorteilhaft ist. Unter welchen Bedingungen Unternehmen Mitarbeiter-Geschenke steuerfrei sind und was die 60-Euro-Freigrenze bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Unternehmen können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Geschenke an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen steuerfrei überreichen – und das bis zu einem Wert von 60 Euro je Anlass. Wie genau das funktioniert und welche Bedingungen gelten, erfahren Sie in diesem Blogpost.
Wann sind Geschenke an Mitarbeiter:innen steuerfrei?
Damit Geschenke an die Belegschaft steuerfrei bleiben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine zentrale Regelungen ist die 60-Euro-Freigrenze, die pro Anlass gilt. Diese Grenze bezieht sich auf den Gesamtwert des Geschenks, also inklusive Umsatzsteuer.
Wird diese Grenze überschritten, verliert das Geschenk seine Steuerfreiheit, und die gesamte Zuwendung wird steuerpflichtig. Wichtig: die Steuerbefreiung gilt nur für Sachzuwendungen, wie z.B. Sachbezugskarten, nicht für Bargeld.
Welche Anlässe eignen sich für steuerfreie Mitarbeiter-Geschenke?
Die Steuerfreiheit für Geschenke an Mitarbeiter:innen ist an besondere Anlässe in ihrem Leben gebunden. Beispiele hierfür sind:
- Geburtstage
- Hochzeiten
- Firmenjubiläen
- persönliche Meilensteine
- Geburt eines Kindes
- Feiertage wie Weihnachten
Regelmäßige Zuwendungen ohne persönlichen Anlass, wie ein monatliches Essensguthaben oder Boni, fallen nicht unter diese Regelung und sind daher nicht steuerfrei.
Welche Beispiele gibt es für steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter:innen?
Im Rahmen der 60-Euro-Freigrenze gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Mitarbeiter:innen zu beschenken.
Hier einige Beispiele:
- Blumensträuße oder Pralinen
- Bücher oder kleine Gadgets
- Gutscheine, sofern sie zweckgebunden sind
- Sachbezugskarten, wie die Pluxee Benefits Card
Beliebt sind vor allem Gutscheine und Guthabenkarten, da sie flexibel einsetzbar sind und für jeden Beschenkten individuelle Freude bedeutet. Denn mit einem großen, vielfältigen Akzeptanznetzwerk ist für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter genau das richtige Geschenk dabei.
Was sind die Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Sachbezugskarten?
Damit Gutscheine und Guthabenkarten steuerfrei bleiben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müsse zweckgebunden sein.
- Sie dürfen keinen Barausgleich zulassen, also nicht gegen Geld umtauschbar sein.
- Ihr Guthabenwert darf 60,– Euro nicht überschreiten.

Whitepaper: Anwendung der 60-Euro-Freigrenze für Sachbezüge
Erfahren Sie alles zur 60-Euro-Freigrenze anhand vieler Praxis-Beispiele und wie Sie Ihre Mitarbeiter:innen sinnvoll und gewinnbringend beschenken.
Wie nutzen Unternehmen steuerfreie Mitarbeiter-Geschenke richtig?
Wenn Unternehmen Geschenke an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen steuerfrei überreichen möchten, müssen sie folgende Punkte beachten:
- Den Anlass dokumentieren: Damit die Steuerfreiheit gewährleistet ist, sollten der Anlass des Geschenks sowie der Wert genau dokumentiert werden. Eine einfache Liste oder eine Notiz in der Personalakte reicht aus.
- Anzahl der Anlässe beachten: Bis zu dreimal im Geschäftsjahr sind solche anlassbezogenen Geschenke je Mitarbeiter:in steuerfrei.
- Wertgrenzen im Blick behalten: Der Wert des Geschenks inklusive Umsatzsteuer darf die Freigrenze von 60 Euro nicht überschreiten. Planen Sie daher bei der Auswahl einen kleinen Puffer ein.
-
Sachbezug statt Geldzahlung: Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich für Sachgeschenke. Bargeld oder nicht zweckgebundene Geldleistungen sind steuerpflichtig.
Welche Vorteile bieten steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:innen und Unternehmen?
Steuerfreie Geschenke bieten sowohl Unternehmen als auch deren Beschenken attraktive Vorteile. Arbeitgeber:innen vermeiden steuerliche Belastungen und erhöhen zeitgleich durch einen attraktiven Benefit die Mitarbeiterzufriedenheit. Für Mitarbeiter:innen wiederum sind die Geschenke ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung.
Außerdem erleben Mitarbeiter:innen dadurch einen echten Mehrwert, wenn sie das Guthaben auf Sachbezugskarten für ihre individuellen Bedürfnisse verwenden. Das kann der Einkauf gesunder Lebensmittel oder neuer Kleidung ebenso sein, wie ein spannendes Buch oder das Volltanken des Autos für die lang ersehnte Urlaubsreise. Und das alles ohne steuerliche Belastung, auch auf Seiten der Angestellten.
Fazit: Steuerfreie Mitarbeiter-Geschenke sind für alle ein Gewinn
Mit der 60-Euro-Freigrenze lassen sich Geschenke an Mitarbeiter:innen steuerfrei gestalten, solange Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Persönliche Anlässe wie Geburtstage, Jubiläen oder Weihnachten bieten Ihnen die perfekte Gelegenheit, Wertschätzung für Ihre Teammitglieder zu zeigen und dabei steuerlich clever zu handeln.
Nutzen Sie diese sinnvolle Möglichkeit, um Ihr Team zu motivieren und Ihre Unternehmenskultur nachhaltig zu stärken. Mit der richtigen Planung und Dokumentation bleiben die Geschenke steuerfrei und hinterlassen garantiert einen positiven Eindruck.
Planen Sie steuerfreie Geschenke an Ihre Mitarbeiter:innen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen sich unverbindlich beraten.