Sachbezug Mittagessen 2025: Das Wichtigste in Kürze

Was ist der Sachbezug Mittagessen genau, wie hoch sind die aktuellen Sachbezugswerte und wie setzt sich daraus der Verpflegungszuschuss zusammen?

Der Sachbezug Mittagessen – auch bekannt als Sachbezug Verpflegung – ist Basis eines der beliebtesten Benefits für Mitarbeiter:innen in Deutschland. Unternehmen können damit täglich die Mahlzeiten ihrer Belegschaft finanziell unterstützen, ohne hohe Lohnnebenkosten zu verursachen. Für Arbeitnehmer:innen bedeutet der Sachbezug Verpflegung, wenn er durch den bzw. die Arbeitgeber:in bezuschusst wird, eine täglich spürbare Entlastung im Alltag.

Was ist der Sachbezug Mittagessen?

Bietet ein Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen Mahlzeiten kostenlos oder vergünstigt an, so werden diese nicht mit dem tatsächlichen Restaurant- oder Essenspreis bewertet, sondern mit dem vom Bundesfinanzministerium festgelegten amtlichen Sachbezugswert.

Dies wird im Einkommenssteuergesetz §8 (EstG) und in der Lohnsteuerrichtlinie (LStR) als Sachbezug definiert, der zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn oder Gehalt gewährt wird und nicht als direkte Geldleistung ausgegeben werden darf. Das bedeutet, dass dieser Zuschuss in Form von Essensgutscheinen aus Papier oder digitalen Essensgutscheinen in Form des Beleg-Erstattungs-Prinzips bereitgestellt werden muss. 

Wie hoch ist der Sachbezug Verpflegung in 2025?

Der Sachbezug wird jährlich auf Basis des Verbraucherpreisindex angepasst. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Sachbezug Verpflegung für alle Mahlzeiten des Tages anzusetzen. Seit 1.1.2025 wurde der Monatswert auf 333 Euro angehoben. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten

  • für ein Frühstück 2,30 Euro
  • für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro

je Kalendertag anzusetzen. Der tägliche Gesamtwert für den Sachbezug Verpflegung liegt demnach bei 11,10 Euro.
 

Tägliche Werte für den Sachbezug Verpflegung 2025 für freie Verpflegung

Personen Frühstück Mittagessen Abendessen Täglicher Gesamtwert
Volljährige Arbeitnehmer:innen 2,30 € 4,40 € 4,40 € 11,10 €
Jugendliche und Auszubildende 2,30 € 4,40 € 4,40 € 11,10 €

 

Wie hoch ist der Sachbezug Mittagessen in 2025?

In diesem Artikel befassen wir uns näher mit dem Sachbezug Mittagessen, denn dieser kann für alle Arbeitnehmer:innen, unabhängig ihrer Tätigkeit, gewährt werden und ist daher für Unternehmen besonders interessant.

Der Sachbezug Mittagessen beläuft sich im Jahr 2025 für volljährige Arbeitnehmer:innen, sowie Jugendliche und Auszubildende auf 4,40 Euro je Tag und Mahlzeit. Für Sie als Arbeitgeber:in besonders interessant, wenn der steuerfreie Arbeitgeberanteil hinzuaddiert wird, denn Unternehmen in Deutschland können den Sachbezug Mittagessen pauschal mit 25% versteuern und mit einem steuerfreien Arbeitgeberanteil in Höhe von bis zu 3,10 Euro pro Arbeitstag aufstocken. 

Das ergibt für Arbeitnehmer:innen einen steuerfreien Verpflegungszuschuss in Höhe von 7,50 Euro pro Arbeitstag und Mittagessen. Daraus ergeben sich 112,50 Euro mehr Kaufkraft pro Monat

Das ist ein spürbarer Benefit im Alltag.

Berechnung Sachbezug Mittagessen 2025 für Verpflegungszuschuss

Sachbezug Mittagessen 4,40 € 25% pauschalversteuert oder aus Gehalt entnommen
+ Arbeitgeberanteil 3,10 € grundsätzlich steuerfrei
= arbeitstäglicher Verpflegungszuschuss 7,50 €  
x 15 Arbeitstage / Monat   15er-Regelung zur Erleichterung der Dokumentation
= maximale Kaufkraftsteigerung pro Monat 112,50 € steuerfrei für Arbeitnehmer:innen bei Pauschalversteuerung